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Mythen und Fakten zum Thema Gesundheitsreform 


Mythen und Fakten zum Thema "Gesundheitsreform"
 

Ein Service des SPÖ-Pressedienstes. Hier geht es zum Original ->

•) Falsch ist: Das Gesundheitssystem wird kaputtgespart.
Fakt ist: Österreich investiert immer mehr in die öffentliche Gesundheitsversorgung.
Die Ausgaben im Gesundheitssystem steigen von 2017 bis 2021 jährlich um mehr als 3 Prozent. Sie dürfen damit stärker wachsen, als die Wirtschaft in diesem Zeitraum. Im Jahr 2021 werden die Gesundheitsausgaben zum Beispiel um 4,6 Mrd. Euro höher sein als heute. Unser Gesundheitssystem gilt als eines der besten der Welt – das soll auch so bleiben.

•) Falsch ist: HausärztInnen werden abge­schafft.
Fakt ist: HausärztInnen bleiben in der Primärversorgung zentrale Anlaufstelle.
Die Hausärztin, der Hausarzt kennt ihre/seine PatientInnen und hat den besten Überblick über deren Gesundheitszustand. Neu ist: HausärztInnen sollen die Möglichkeit haben, sich mit anderen ÄrztInnen und Gesundheitsberufen wie diplomierten Pflegekräften, PhysiotherapeutInnen  oder SozialarbeiterInnen auszutauschen und im Team zusammenzuarbeiten. ÄrztInnen haben so mehr Zeit für ihre PatientInnen.

•) Falsch ist: Durch den Ausbau von Primärversorgungseinheiten wird die Versorgung anonym und unpersönlich.
Fakt ist: Primärversorgung bietet viele Vorteile für PatientInnen und ÄrztInnen.
Primärversorgungseinheiten sind Zentren oder Netzwerke von Ordinationen, in denen mehrere HausärztInnen und Angehörige anderer Gesundheitsberufe zusammenarbeiten. Das ermöglicht längere und flexiblere Öffnungszeiten etwa am Abend oder Wochenende und ein vielfältigeres Angebot für die PatientInnen sowie modernere Arbeitsbedingungen und familienfreundliche Arbeitszeiten für ÄrztInnen.

•) Falsch ist: Man kann sich die Hausärztin/den Hausarzt in Zukunft nicht mehr aussuchen.
Fakt ist: Die PatientInnen können ihre HausärztInnen auch in Zukunft selbst wählen.
An der freien ÄrztInnenwahl wird nicht gerüttelt. Es ist wichtig, dass PatientInnen ihrem Arzt/ihrer Ärztin vertrauen.

•) Falsch ist: ÄrztInnen werden ihren Kassen­vertrag verlieren.
Fakt ist: In bestehende Verträge wird nicht eingegriffen.
Die neue Primärversorgung ist ein Angebot an bestehende und zukünftige HausärztInnen und soll die Rahmenbedingungen attraktiver machen. Es geht nicht darum, eine Parallelstruktur aufzubauen, die die HausärztInnen verdrängt. Vielmehr soll der Beruf der Hausärztin/des Hausarztes eine attraktive Perspektive erhalten.

•) Falsch ist: Die Primärversorgungseinrich­tungen sind ein riskantes Experiment.
Fakt ist: In vielen Ländern gibt es positive Erfahrungen mit der Vernetzung von HausärztInnen und Teamarbeit mit anderen Gesundheitsberufen.
Auch in Wien Mariahilf gibt es bereits ein erfolgreiches Pilotprojekt. Die OECD hat eine Empfehlung für den Ausbau der Primärversorgung durch Vernetzung ausgesprochen.

•) Falsch ist: Die Primärversorgungsein­richtungen wird es nur mehr in Städten geben und die Gemeinden verlieren ihre/n Hausarzt/­ärztin.
Fakt ist: Die Gesundheitsversorgung soll flächendeckend und wohnortnah gesichert werden.
Am Land soll es Netzwerke geben, bei denen sich Einzelordinationen zusammenschließen und sich für die umfassende Versorgung der Bevölkerung eng abstimmen. Zentren sind vor allem in Ballungsräumen sinnvoll. Es ist das explizite Ziel der Gesundheitspolitik, die wohnortnahe ambulante Versorgung auszubauen und zu stärken.

•) Falsch ist: Die Gesundheitsreform bringt mehr Bürokratie.
Fakt ist: Der Ausbau von „E-Health“ und Primärversorgung spart PatientInnen und ÄrztInnen Zeit und Mehrfachuntersuchungen.
Der Ausbau von „E-Health“, insbesondere die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA), steigert die Behandlungsqualität, die Wahrscheinlichkeit von Fehldiagnosen und Wechselwirkungen sinkt. Die elektronische Verarbeitung von Befunden liefert schnelle Informationen für Diagnose und Therapie. Durch die Zusammenarbeit in Primärversorgungseinheiten können administrative Tätigkeiten besser aufgeteilt werden.

•) Falsch ist: Die Politik trifft Entscheidun­gen ohne ÄrztInnen miteinzubeziehen.
Fakt ist: Die Ärztekammer wird nach wie vor eng in die Planung eingebunden.
Sie hat zudem durch die neue Gesetzeslage erstmals ein gesetzliches Stellungnahmerecht bei der Planung von Versorgungskapazitäten auf Ebene der Bundesländer. Die konkreten Standorte von Ordinationen werden wie bisher auch weiterhin zwischen Sozialversicherung und Ärztekammer in Stellenplänen geregelt.

•) Falsch ist: Die Bedenken der ÄrztInnen werden nicht ernst genommen.
Fakt ist: Viele junge ÄrztInnen möchten nicht mehr so arbeiten wie die ältere Generation.
„Auf sich alleine gestellt“ in einer Ordination, Bereitschaftsdienste in der Nacht und am Wochenende: Was für viele AllgemeinmedizinerInnen am Land heute Alltag ist, können sich junge ÄrztInnen oft nicht mehr vorstellen. Sie profitieren vom Modell der neuen Primärversorgung: Teamarbeit, einfachere Urlaubsplanung, mehr Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit. Die Politik will mit den Reformen auch attraktive Bedingungen für JungärztInnen schaffen.

•) Falsch ist: Die Ärztekammer hat immer das Wohl der PatientInnen im Blick.
Fakt ist: Die Ärztekammer hat immer wieder wichtige innovative Projekte jahrelang blockiert – in der jüngsten Vergangenheit etwa ein Kinderambulatorium in Wien, das jahrelang am Widerstand der Ärztekammer gescheitert ist. Es hat heuer eröffnet und erfreut sich großer Beliebtheit bei der Bevölkerung.

Tuesday, December 13, 2016 1:05:00 PM
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Mythen und Fakten zum Thema „Hofer (3)" 


Mythen und Fakten zum Thema „Hofer (Teil 3)"
 

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•) Falsch ist: Hofers Wahlkampf verlief fair.

Fakt ist: Dieser Wahlkampf war der schmutzigste bisher.
In einer aktuellen „profil“-Umfrage erklären zwei von drei ÖsterreicherInnen, dass der Wahlkampf schmutziger und untergriffiger ist als bisherige Wahlkämpfe in Österreich. 34 Prozent machen dafür Hofer verantwortlich, nur 17 Prozent Van der Bellen.

•) Falsch ist: Hofer steht für Integrität und vorbildhaften politischen Stil.

Fakt ist: Der ungustiöse blaue Wahlkampf lässt ahnen, in welchem Stil es weitergeht.
Besonders unappetitlich war z.B., dass die FPÖ den verstorbenen Vater Van der Bellens in die Nähe des Nationalsozialismus rückte – ein völlig aus der Luft gegriffener Vorwurf. Ein weiteres Beispiel ist das Facebook-Posting eines Funktionärs der Kapfenberger FPÖ, das ein Wahlkampf-Sujet Van der Bellens mit einem Foto Adolf Hitlers verglich und das von Hofer-Sprecher Martin Glier auf Twitter mit drei Smileys geteilt wurde. Wird Hofer Bundespräsident, wird dieser politische „Stil“ in der Hofburg Alltag.

•) Falsch ist: Hofer sieht sich in seinem Amtsverständnis als Hüter der Verfassung.

Fakt ist: Hofer kündigte an, die Verfassung zu biegen, wo es ihm gefällt.
In schlechter Erinnerung ist Hofers Satz: „Sie werden sich noch wundern, was alles geht.“ Das Amtsverständnis, das Hofer anstrebt, ist eines, das der bisherigen Verfassungstradition völlig zuwiderläuft (z.B.: Eingriffe ins politische Tagesgeschehen, Regierung nach Gutdünken entlassen). Ihm geht es nicht um Verfassungskonsens, sondern um Stimmungsmache und Polarisierung zugunsten der FPÖ, die einen „Bürgerkrieg“ heraufbeschwört.

•) Falsch ist: Hofer ist einer, dem die Chancengleichheit von Frauen wichtig ist.

Fakt ist: Hofer und seine FPÖ haben Probleme mit den Töchtern Österreichs – nicht nur in der Bundeshymne.
51,7 Prozent der Wahlberechtigten sind Frauen. Was können sie sich vom freiheitlichen Kandidaten erwarten? Im Buch „Für ein freies Österreich“, das Hofer 2013 gemeinsam mit dem Wiener FPÖ-Politiker Michael Howanietz herausgebracht hat, ist zu lesen, die Gleichstellung von Männern und Frauen führe zur „Auflösung der Familie“, vor allem wenn die Rolle „des Vaters als Versorger und Beschützer der Familie“ in Frage gestellt wird und sich die Frau nicht einzig der „Brutpflege“ widmet. Da wundert es wenig, dass sich Hofer aus Prinzip weigert, die „Töchter“ Österreichs in der Bundeshymne zu besingen.

•) Falsch ist: Hofer hat klare Positionen.

Fakt ist: Hofer steht für Zick-Zack-Kurs. Siehe seine Positionswechsel zur Europäischen Armee.
Das Bundesheer benötigt keinen Oberbefehlshaber, der so wie Hofer gestern dies und heute das Gegenteil sagt. Denn der blaue Präsidentschaftskandidat hat sich an einem Tag in einem „Kurier“-Interview klar für eine Europäische Armee ausgesprochen, am nächsten Tag hat er in einer Presseaussendung das genaue Gegenteil erklärt. Auch beim Thema „Öxit“ legte Hofer einen Zick-Zack-Kurs hin.

•) Falsch ist: Die FPÖ hat nie den Austritt Österreichs aus der EU betrieben.

Fakt ist: Hofer und die FPÖ haben immer wieder mit dem Austritt Österreichs aus der EU, dem „Öxit“ kokettiert.
Am 27. Jänner 2016 brachte FPÖ-Abgeordneter Stefan gar einen „Antrag auf Volksbefragung über einen Austritt Österreichs aus der EU“ ein. Erst als Umfragen veröffentlicht wurden, die besagten, dass 70 Prozent der ÖsterreicherInnen gegen einen EU-Austritt sind, vollzog Hofer eine Kehrtwende.

•) Falsch ist: Ein Bundespräsident Hofer hätte mit Rechtsextremen nichts am Hut.

Fakt ist: Sogar seine jetzigen engsten MitarbeiterInnen sind rechte Ideologen.
Eine Auswahl: Hofers Büroleiter ist Rene Schimanek, der sich mit Schlagstock und Springerstiefeln an Küssels Wehrsportübungen beteiligte, sein Mitarbeiter Herwig Götschhuber ist Sprecher des rechtsextremen Dachverbands „Deutsche Burschenschaft“. Hofers Referentin Irmgard Fischer ist bei der rechtsextremen und rassistischen „Mädelschaft“ Freya, die Referenten Arndt Praxmarer und Pressesprecher Konrad Berlakowitsch gehören Verbindungen der „Burschenschaftlichen Gemeinschaft“ an, die Österreich als Teil Deutschlands sieht. Dass Hofer, erstmal Präsident, mit seinen vertrauten MitarbeiterInnen bricht, darf bezweifelt werden.

•) Falsch ist: Hofer ist Vertreter der „kleinen Leute“ und des „Anti-Establishments“.

Fakt ist: Mehr Elite und Establishment als bei Hofer geht kaum.
Norbert Gerwald Hofer ist Mitglied der Burschenschaft Marko-Germania, die sich selbst als akademische Elite sieht. Und Hofer ist auch „Ehrenritter“ des St. Georgs-Ordens, der auf seiner Homepage ausdrücklich als „elitärer Orden“ firmiert. Mit Hofer als Präsident gäbe es einen elitären blauen Burschenschafter in der Hofburg, dem die „kleinen Leute“ egal sind. Denn Hofers FPÖ hat im Parlament mehrfach gegen soziale Verbesserungen gestimmt, z.B. am 11.12.2014 gegen die Pflegegeld-Erhöhung. Stattdessen vertritt die FPÖ die Interessen der Superreichen und Konzerne. Beispielsweise stimmten die Blauen am 13.2.2014 gegen die Streichung von Steuerprivilegien für Konzerne und Manager.

•) Falsch ist: Hofer würde die außenpolitischen Beziehungen und das Ansehen Österreichs in der Welt stärken.

Fakt ist: Hofers außenpolitische Vorhaben würden Österreich schaden.
Die „diplomatischen Beziehungen“ der FPÖ beschränken sich auf die europäische extreme Rechte von Le Pen über Wilders und AfD-Petry bis hin zu Putins ChefIdeologen Dugin. Erst unlängst warnte auch UNO-Menschenrechtskommissar al-Hussein in einer Rede über nationalistische Demagogen neben Trump, Farage und Orban auch vor Hofer. Auch die neueste Idee des FPÖ-Kandidaten, den Visegrad-Staaten (Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn) beizutreten, wäre schädlich. Denn an dieser Gruppe scheitert jeder Versuch, europäische Arbeitsrechtsstandards anzuheben. Auch die solidarische Verteilung von Flüchtlingen scheitert an den Visegrad-Staaten.

Thursday, December 1, 2016 11:49:00 PM
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Mythen und Fakten zum Thema „Hofer (2)" 


Mythen und Fakten zum Thema „Hofer (Teil 2)"
 

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1) Falsch ist: Hofer und die FPÖ vertreten die Interessen der ÖsterreicherInnen.

Fakt ist: Strache & Co beschwören einen „Bürgerkrieg“ herauf.
Das ist Stimmungsmache der übelsten Sorte, die vor nichts mehr zurückschreckt. Das hat mit „Patriotismus“ oder „Heimatliebe“ nichts zu tun. Bundeskanzler Christian Kern brachte es in seiner Rede zum Nationalfeiertag auf den Punkt: „In Österreich sind Patrioten die, die ihr Land gemeinsam vorwärtsbringen. [...] Polarisierung wirft uns zurück, Spaltung gefährdet den Zusammenhalt, deshalb müssen wir sie gemeinsam überwinden.“

2) Falsch ist: Hofer wäre ein überparteilicher Bundespräsident.

Fakt ist: Hofer ist ein strammer „Partei-Soldat“.
Hofer zeichnete hauptverantwortlich für das neue FPÖ-Parteiprogramm, daher ist es für ihn „ganz, ganz leicht, hinter diesen Positionen zu stehen“ und „davon gehe ich keinen Millimeter ab“. Kein Blatt passt zwischen ihn und Partei-Chef Strache. So hält es der Präsidentschaftskandidat nicht für notwendig, Straches Gerede von einem nahenden „Bürgerkrieg“ Einhalt zu gebieten. Ganz anders Bundespräsident a.D. Heinz Fischer, der klarstellt: „Mit dem Wort ‚Bürgerkrieg‘ spielt man nicht, geht man nicht leichtfertig um und man darf es auch nicht für Zwecke der Angstmache verwenden. Schon gar nicht als Obmann einer Partei, die das Amt des Bundespräsidenten anstrebt.“

3) Falsch ist: Hofer ist das „sanfte Gesicht“ der FPÖ.

Fakt ist: Hofer ist ein Hardliner.
Seiner Meinung nach widerspricht es der Meinungsfreiheit, dass das Verbotsgesetz das Leugnen, Verharmlosen, Gutheißen oder Rechtfertigen der NS-Verbrechen unter Strafe stellt. Er selbst hat allerdings sehr wohl Probleme damit, anderen eine eigene Meinung zuzugestehen: „Denn die Gegner, die sitzen draußen, das sind die, die unser Land vernichten wollen“, sagte er am Tiroler FPÖ-Parteitag.

4) Falsch ist: Hofer ist ein Kandidat, der Brücken baut.

Fakt ist: Hofer setzt auf Spaltung und Konfrontation.
Was sein Amtsverständnis betrifft, strebt Hofer eine der bisherigen Verfassungstradition völlig zuwiderlaufende Amtsführung an (Eingriffe ins politische Tagesgeschehen, Regierung nach Gutdünken entlassen). Er wäre kein Bundespräsident, der um Verfassungskonsens bemüht ist und in heiklen Situationen die politischen Entscheidungsträger zu Gesprächen bittet. Vielmehr lebt der Spitzenkandidat der Blauen wie diese auch von Hetze und Stimmungsmache. Als Mitglied in einer deutschnationalen Burschenschaft leugnet er darüber hinaus die österreichische Nation und bezeichnet diese als Fiktion. Auch Hofers Aussage „Sie werden sich wundern, was alles gehen wird“, klingt für überzeugte DemokratInnen wie eine Drohung.

5) Falsch ist: Hofer distanziert sich vom rechten Rand.

Fakt ist: Der Präsidentschaftskandidat pflegt engste Kontakte zu Rechtsextremen.
Eine kurze Auswahl: Hofers Wahlkampfleiter FPÖ-Generalsekretär Kickl ist Gastredner beim rechtsextremen Vernetzungstreffen in Linz. Büroleiter Hofers ist René Schimanek, kleiner Bruder des Rechtsextremen Hans-Jörg Schimanek und selbst damals rechtsextremer Mitläufer. Zu denen, die für ihn Wahlkampf machen, gehören die rechtsextremen und gewaltbereiten sogenannten „Identitären“. Als Ehrenmitglied der „Marko-Germania“ Pinkafeld verweigert er selbst dem rechtsextremen NPD-nahen Magazin „Hier & Jetzt“ kein Interview.

6) Falsch ist: Hofer legt Wert auf demokratische Kontrollmechanismen.

Fakt ist: Der blaue Kandidat will Kanzler- und Präsidentenamt zusammenlegen.
Dem blauen Spitzenkandidaten schwebt wohl eine ähnliche Amtsfülle vor, wie sie Russlands Präsident Putin hat: „Ich würde sehr viel davon halten, jemanden, der durch die Direktwahl so viel Vertrauen in der Bevölkerung hat wie der Bundespräsident, mit den Funktionen des Kanzlers auszustatten.“ Hofer kündigte auch mehrfach an, die Regierung entlassen zu wollen, wenn sie seine Ideen nicht umsetzt. Das zeigt, dass es mit seinem Demokratieverständnis nicht sehr weit her ist.

7) Falsch ist: Norbert Hofer ist kein Hetzer.

Fakt ist: Hofer steht für den FPÖ-Kurs der Ausgrenzung und der Hetze.
Stimmungsmache gegen AusländerInnen und Flüchtlinge stehen auf der Tagesordnung: Der blaue Kandidat schürt Ängste vor „tausenden Ausländern, die sich in unseren Gefängnissen ausruhen“ und „Gastarbeitslosen“, die das Sozialsystem aushöhlen, weshalb er sich gegen jede „neue Zuwanderung“ ausspricht. Im Zuge der Flüchtlingsbewegungen spricht er von „Völkerwanderung“ und einer halben Million „Einwanderer“, die in „wenigen Wochen“ nach Österreich kommen.

8) Falsch ist: Als Bundespräsident würde Hofer Österreich gut nach außen vertreten.

Fakt ist: Hofer und seine Kontakte schaden Österreichs Ansehen.
Die „diplomatischen Beziehungen“ der FPÖ beschränken sich auf die europäische extreme Rechte von Le Pen über Wilders und Petry bis hin zu Putins Chef-Ideologen Dugin. Ganz oben auf der Beliebtheitsskala stehen obskure russische Oligarchen, die von einem großrussischen Reich träumen. UNO-Menschenrechtskommissar al-Hussein warnte in seiner Rede über nationalistische Demagogen neben Trump, Farage und Orban auch vor Hofer. All das schadet Österreichs Ansehen, statt es zu steigern. Strache und Hofer haben es unter dem Titel: „Die neuen Gesichter der Rechten“ sogar aufs Titelblatt des „Time“-Magazins gebracht. Dort heißt es, das Heimatland von Adolf Hitler sei als erstes westeuropäisches Land seit dem Fall von Nazi-Deutschland dabei, einen extrem rechts stehenden Präsidenten zu wählen.

Saturday, October 29, 2016 2:51:00 PM
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Mythen und Fakten zum Thema Wertschöpfungsabgabe 


Mythen und Fakten zum Thema Wertschöpfungsabgabe
 

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1) Falsch ist: Die Wertschöpfungsabgabe ist nur eine weitere Steuer.

Fakt ist: Die Wertschöpfung eines Betriebes soll alternativ zur Lohn- und Gehaltssumme als Beitragsbasis für das Sozialsystem dienen. Mit dem Anknüpfen an die Wertschöpfung wird die Bemessungsgrundlage breiter. Die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens soll zum Gradmesser werden, nicht allein die Lohnsumme.

2) Falsch ist: Die Finanzierung unseres Sozialsystems kann weiterhin nur durch die Beiträge der ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen erfolgen.

Fakt ist: Wir benötigen eine Verbreiterung der Finanzierung. Auch ohne Wirtschaftskrise steht fest, dass wir die Grundlagen der Finanzierung des Sozialstaats erweitern müssen. Digitalisierung und Automatisierung machen es notwendig, zusätzliche Formen der Finanzierung über Gewinne anzudenken. Denn Computer und Maschinen zahlen nicht ins Sozialsystem ein. Die Finanzierung des Sozialsystems nur über die Abgaben der ArbeitnehmerInnen wird daher auf Dauer nicht funktionieren.

3) Falsch ist: Die Wertschöpfungsabgabe ist eine Attacke gegen UnternehmerInnen.

Fakt ist: Die Beiträge von Unternehmensseite sollen nur anders verteilt werden als bisher. Es geht nicht darum, Unternehmen insgesamt mehr zahlen zu lassen. Zudem können die Abschreibungen, die in der Regel auf Investitionen erfolgen, ausgenommen werden. Auch mit speziellen Förderungen und Anreizen lassen sich unerwünschten Nebenwirkungen gegensteuern.

4) Falsch ist: Das ist Steinzeitsozialismus.

Fakt ist: Noch vor kurzem war auch die ÖVP für eine solche Abgabe. „Bei den Betrieben wird es in Richtung Wertschöpfungsorientierung gehen müssen. Es kann ja nicht sein, dass die personalintensiven Unternehmen das Gesundheitswesen allein tragen.“ Hat das jemand aus der Sozialdemokratie oder der Gewerkschaft gesagt? Weit gefehlt! Dieses Zitat ist vom damaligen Wirtschaftsbund-Chef und jetzigen Zweiten Nationalratspräsident Kopf. Ähnliche Aussagen gibt es auch vom damaligen ÖAAB- und jetzigen ÖVP-Generalsekretär Amon und von vielen anderen in der ÖVP. Jetzt tut der Koalitionspartner aus purer Betonierer-Mentalität heraus, als wären diese Ideen wirtschaftsschädigende und arbeitsplatzvernichtende Tagträumereien.

5) Falsch ist: Die ÖVP hat verantwortungsvoll reagiert.

Fakt ist: Anstatt innerhalb der Koalition ergebnisoffen zu diskutieren kommt auch da ein reflexartiges „Njet“. Dabei geht es um viel. Es geht beim Vorschlag nach Abgaben auf Produktionsgewinne um die Herausforderungen der kommenden Jahre durch die Umgestaltung der Arbeitswelt. Es ist eine Frage verantwortungsvoller Politik, über eine Wertschöpfungsabgabe nachzudenken, um die Finanzierung des Sozialstaates in Zukunft zu gewährleisten und die Wirtschaft weiter anzukurbeln.

6) Falsch ist: Eine Wertschöpfungsabgabe ist investitions- und beschäftigungsfeindlich.

Fakt ist: Die Wertschöpfungsabgabe macht Arbeit billiger und fördert damit Beschäftigung. Diverse Charts internationaler Organisationen bescheinigen Österreich, den Faktor Arbeit so stark mit Abgaben zu belasten wie kaum ein anderes Industrieland. Werden die Sozialbeiträge nicht bloß von den Löhnen, sondern von einer breiteren Bemessungsgrundlage eingehoben, könnte der Prozentsatz sinken – und das erspart Betrieben mit viel Personal Geld. Weil die Arbeit billiger wird, sind positive Beschäftigungseffekte zu erwarten.

7) Falsch ist: Die Idee ist unausgegoren.

Fakt ist: Es gibt bereits einen konkreten Vorschlag dazu. Etwa über den Familienlastenausgleichs-Fonds – kurz FLAF –, den man auch mit den Gewinnen, die Unternehmen durch Immobilien oder Wertpapiere erzielen, speisen könnte. Im Ausgleich könnte man den arbeitnehmerInnenbezogenen Anteil der ArbeitgeberInnen zum FLAF senken. Der Effekt: Der Faktor Arbeit wird entlastet, der FLAF erhält ein zusätzliches finanzielles Standbein. Gerecht ist die Sache zudem, weil aus lohnbezogenen Beiträgen zum FLAF auch Leistungen an Selbständige, Bäuerinnen und Bauern finanziert werden.

8) Falsch ist: Schlussendlich läuft es doch auf eine zusätzliche Belastung der Betriebe hinaus.

Fakt ist: Entlastet würden die arbeitskräfteintensiven Branchen wie Industrie und Gewerbe, Handel und Bausektor. Mittelfristig wird durch die Senkung der arbeitnehmerInnenbezogenen Anteile zum FLAF von derzeit 4,5 Prozent auf bis zu 2,5 Prozent mit einem Plus von 21.000 Arbeitsplätzen gerechnet (laut WIFO-Studie). Da der Anteil des Lohnes an der Wertschöpfung zwischen den Branchen erhebliche Unterschiede aufweist, kommt es sowohl zu Entlastungen als auch zu Mehrbelastungen. Mehr Beiträge hätten kapitalintensive Branchen wie Energiewirtschaft, Banken, Versicherungen sowie die Landwirtschaft zu leisten.

9) Falsch ist: Profitieren würde nur der Staatssäckel.

Fakt ist: Die Umstellung des FLAF auf Wertschöpfung ist aufkommensneutral geplant. Im Gegenzug sollen ja die arbeitnehmerInnenbezogenen Abgaben für den FLAF gesenkt werden, was eine beschäftigungserhöhende Wirkung hat. Denn die Arbeitskosten sinken. Im Gegensatz zu einer allgemeinen Lohnsenkung bleibt aber bei diesem Modell der Wertschöpfungsabgabe die Kaufkraft erhalten.

10) Falsch ist: Die Wertschöpfungsabgabe ist ein Maschinenkiller.

Fakt ist: Es geht um eine gleichmäßige Belastung aller Komponenten der Wertschöpfung. Also: Lohnsumme, Gewinne, Fremdkapitalzinsen, Mieten, Pachten, Abschreibungen und Steuern. Die Bezeichnung Maschinensteuer für die Wertschöpfungsabgabe ist unzutreffend, denn es sollen nicht Maschinenkäufe durch eine Wertschöpfungsabgabe besteuert werden. Es geht um eine Verbreiterung der Grundlage für die Beiträge zum Sozialsystem.

Friday, September 30, 2016 11:31:00 AM
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Was CETA - BefürworterInnen sagen – und was wirklich stimmt 


Was CETA - BefürworterInnen sagen – und was wirklich stimmt
 

Hier geht es zum Originaldokument der AK-Wien und GPA-djp ->

Behauptung: „CETA ist ein Handelsabkommen wie schon viele andere zuvor“
CETA gehört wie auch TTIP zu einer neuen Generation von Handels- und Investitionsabkommen. Die Kommission selbst gibt an, dass CETA das bisher „mit Abstand weitreichendste Abkommen“ der EU sei. Es geht weit über den klassischen Freihandel durch Zollsenkungen hinaus, weil auch gänzlich andere Felder behandelt werden: z.B. Investitionsschutz und Investitions (-schieds) -gerichte, Regulierungskooperation, Liberalisierung von Dienstleistungen, öffentliche Auftragsvergabe, geistige Eigentumsrechte.

Behauptung: „CETA ist nicht TTIP“
Natürlich handelt es sich um zwei unterschiedliche Abkommen mit unterschiedlichen Staaten. Aber CETA ist in vielerlei Hinsicht ein Vorläufer für das Abkommen mit den USA, da es neue Felder eröffnet, die bisher in Handelsabkommen nicht berücksichtigt waren. Wird CETA in der vorliegenden Fassung ratifiziert, ist es kaum möglich, entsprechende Inhalte bei TTIP anderslautend zu verhandeln. CETA ist TTIP durch die Hintertüre. Wer jetzt TTIP vertagen oder sogar die Verhandlungen abbrechen möchte, will von CETA ablenken. Der Keil zwischen einem „guten CETA“ und einem „schlechten TTIP“ ist Kalkül, um CETA im Windschatten verabschieden zu können.

Behauptung: „CETA ist ein solides Abkommen, alles ist klar geregelt“
Die Erfahrung mit jeglicher Art von Abkommen zeigt, dass viele unbestimmte Rechtsbegriffe im Nachhinein ausjudiziert werden müssen. CETA enthält etwa im Investitionsschutz weitreichende Verpflichtungen für den Staat, z.B. dass ein kanadischer Investor vor Ort „gerecht und billig“ behandelt werden muss. Was das konkret bedeutet, ist Auslegungssache. Es obliegt den Sondergerichten diese Bestimmung in konkreten Investor-Staat-Klagen in einer Verhältnismäßigkeitsprüfung auszulegen und Schadensersatzforderungen zu gewähren. Das Investitionssondergericht ist bei ihrer Auslegung nicht an die nationale Rechtsprechung gebunden. Daher ist so gar nichts klar! Im Gegenteil, der Vertrag würde viel Rechtsunsicherheit bringen.

Behauptung: „Mit CETA wird die Wirtschaft wachsen“
Studien ergeben, dass CETA nur extrem geringe positive ökonomische Effekte erzeugen wird: Innerhalb der nächsten zehn bis zwanzig Jahre wird das BIP in der gesamten EU lediglich um 0,023 % wachsen. Davon profitieren aber vor allem große EU-Länder (Deutschland, Frankreich, Italien).

Behauptung: „Mit CETA werden Arbeitsplätze geschaffen“
Allzu optimistisch kann man den Zuwachs an Arbeitsplätzen durch CETA nicht betrachten. EU-weit würde die Beschäftigung langfristig um 0,018 % zunehmen. In Österreich könnte im besten Fall langfristig, das heißt im Laufe der nächsten zehn bis zwanzig Jahre, ein Plus von 450 Arbeitsplätzen entstehen.

Behauptung: „Mit CETA werden die Löhne steigen“
Für die ganze EU liegt der mögliche Einkommenszuwachs durch CETA bestenfalls bei 0,023 %, für Österreich bei 0,016 %. Das wären in Summe nach zehn bis zwanzig Jahren sechs Euro pro Österreicher/in.

Behauptung: „Die gewerkschaftliche Forderung, dass Kanada alle ILO-Kernarbeitsnormen erfüllen muss, ist mit CETA erfüllt“
Kanada hat bisher lediglich sechs der acht ILO-Mindestarbeitsnormen ratifiziert. Es hat allerdings den Ratifizierungsprozess der beiden ausständigen ILO Kernarbeitsnormen (Konvention über das Organisationsrecht und Kollektivvertragsverhandlungen; Konvention über das Mindestalter für Beschäftigungen – wurde bereits beschlossen, ist allerdings noch nicht in Kraft) eingeleitet. Das kann jedoch nicht als Errungenschaft gewertet werden, sondern sollte eine selbstverständliche Voraussetzung für ein Abkommen mit einem hochindustrialisierten Land sein. Außerdem sollte das Ambitionsniveau bei Industriestaaten höher liegen: Das Ziel sollte sein, die weiterreichenden Konventionen der Decent Work Agenda der ILO zu ratifizieren.

Behauptung: „CETA bringt Verbesserungen im ArbeitnehmerInnen-Schutz“
In CETA geht es lediglich um die Achtung, Förderung und Verwirklichung der grundlegendsten Rechte bei der Arbeit. Die Bestimmungen sind aber völlig unverbindlich, eine Sanktionierung ist nicht vorgesehen. Den Gewerkschaften ist es immer darum gegangen, keine leeren Lippenbekenntnisse zu produzieren, sondern die Rechte der ArbeitnehmerInnen auch durch Sanktionierungen durchsetzen zu können. Das muss auch für Freihandelsabkommen gelten.

Behauptung: „Mit CETA können Gewerkschaften künftig die beiden Regierungen zum Eingreifen zwingen“
In CETA ist eine Beratungsgruppe für Arbeit und nachhaltige Entwicklung vorgesehen, bei der u.a. Gewerkschaften und NGOs mitwirken. Die Möglichkeiten dieser Gruppe sind allerdings auf eine rein beratende Funktion beschränkt. Die Regierungen haben keinerlei Verpflichtung auf Geheiß von Gewerkschaften aktiv zu werden. Wenn Empfehlungen nicht eingehalten werden, gibt es keinerlei finanzielle Sanktionen oder sonstige Konsequenzen, das Mitwirkungsrecht der Gewerkschaften ist also zahnlos.

Behauptung: „Mit CETA werden Standards ausdrücklich geschützt“
In CETA wird zwar von einem hohen Schutzniveau für „das Leben und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie Umwelt“ gesprochen, eine nähere Definition bleibt jedoch aus. Auch wenn die EU-Standards weiterhin bestehen bleiben, kann es mittel- bis langfristig zu einer Untergrabung kommen. Durch die niedrigeren Produktionsstandards und -kosten können langfristig kanadische, billigere Waren die europäischen ProduzentInnen unter Druck setzen.

Behauptung: „Das Vorsorgeprinzip wird in CETA berücksichtigt“
Das „Vorsorgeprinzip“ besagt, dass bei Vorliegen entsprechender Hinweise Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt getroffen werden können, wenn eine Gefahr noch nicht mit letzter wissenschaftlicher Gewissheit belegt ist. Dieser Vorsorgegrundsatz ist im Europarecht verankert, findet in CETA jedoch keine Erwähnung. Im Gegenteil, es wird der sogenannte „wissenschaftsbasierte Ansatz“ verfolgt. Das bedeutet, dass handelsbeschränkende Regulierungen (z.B. Arbeitsschutzbestimmungen, Schutz der KonsumentInnen und der Umwelt) in der Regel auf Dauer nur dann zulässig sind, wenn eine gesicherte wissenschaftliche Grundlage besteht.

Behauptung: „Öffentliche Dienstleistungen sind aus CETA ausgenommen“
Bereits bei den umstrittenen Investitionsschutzbestimmungen zeigt sich: Öffentliche Dienstleistungen sind nicht aus dem Anwendungsbereich von CETA ausgenommen. Die damit eingeräumten Sonderklagerechte können somit dazu eingesetzt werden, öffentliche Interessen über den Hebel weit auslegbarer Investorenrechte unter Druck zu setzen (z.B. bei untersagten Preiserhöhungen). Das gilt selbst in sensiblen Bereichen wie z.B. Energie oder Wasserversorgung.

Behauptung: „In CETA gibt es keine Verpflichtungen, öffentliche Dienstleistungen zu liberalisieren“
In CETA kommt erstmals in einem EU-Freihandelsabkommen der sogenannte „Negativlistenansatz“ zur Anwendung. Damit geht CETA zunächst von der Grundregel aus, dass Beschränkungen des freien Marktzugangs und Wettbewerbs in allen Dienstleistungsbereichen verboten sind. Ohne umfassende und rechtssichere Ausnahmen darf nur immer weiter liberalisiert werden – deswegen wird auch vom Prinzip „Nenne oder verliere es“ gesprochen. Umso schwerer wiegt das Versäumnis, dass Leistungen der Daseinsvorsorge nicht komplett aus dem CETA-Vertrag herausgenommen worden sind. Stattdessen sind für Bereiche wie z.B. Abwasserentsorgung, Abfallwirtschaft, gemeinnütziger Wohnbau oder Energie gänzlich fehlende oder nur lückenhafte Ausnahmen anzutreffen. Dazu kommt: Auch das Risiko von Investitionsschutzklagen in der Daseinsvorsorge ist keineswegs gebannt.

Behauptung: „In CETA ist das Recht des Staates zur Regulierung explizit festgeschrieben“
Das Regulierungsrecht wird wohl an verschiedenen Stellen von CETA angesprochen, aber keinesfalls festgeschrieben. Es entspricht vielmehr einer Absichtserklärung und hat keinerlei rechtliche Wirkung. Dem Kapitel Investitionsschutz, das ausländischen Investoren privilegierte Schutzbestimmungen gewährt, ist eine Regulierungsklausel vorangestellt. Diese schreibt aber keinesfalls das staatliche Regulierungsrecht fest, sondern ermächtigt das Sonder(schieds)gericht, bei Streitigkeiten eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen. Somit liegt es bei dem Sondergericht und nicht etwa bei einem nationalen Gericht, zu urteilen, ob dem Investor durch staatliche Regulierungsmaßnahmen betriebliche Mehrkosten entstanden sind bzw. seine Profite geschmälert wurden und daher der Staat Schadenersatz zu zahlen hat.

Behauptung: „CETA hat sich im letzten Jahr maßgeblich verbessert. Die gewerkschaftlichen Kritikpunkte von damals haben heute keine Gültigkeit mehr“
CETA gilt seit August 2014 als ausverhandelt, am Inhalt wurde daher seit über zwei Jahren nichts mehr geändert, mit Ausnahme des Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens (ISDS). Trotz der Verbesserungen im Verfahrensrecht bei ISDS gelten aber weiterhin privilegierte Investitionsschutzrechte für multinationale Konzerne.

Behauptung: „Durch die Überarbeitung von CETA gibt es kein ISDS (Investor-State-Dispute-Settlement) mehr. Das System der privaten Schiedsgerichte ist überwunden, es gibt einen rechtsstaatlichen und öffentlich-rechtlich organisierten Investitionsgerichtshof.“
Das ISDS wurde insofern überarbeitet, als dass am privaten ad hoc Schiedsgerichtsystem punktuelle Verfahrensverbesserungen vorgenommen wurden und das neue Sondergericht jetzt ICS (Investment Court System) heißen soll. Trotz einiger Änderungen und der Umbenennung bleiben die Kritikpunkte der AK und Gewerkschaften bestehen. Zwischen hochindustrialisierten, demokratischen Staaten, wie den EU-Mitgliedern und Kanada, besteht keinerlei Notwendigkeit vom privilegierten Investitionsschutz. Auch ist das Sondergericht ICS von seiner Zusammensetzung und Funktionsweise keinesfalls mit einem nationalen rechtsstaatlichen Gericht gleichzusetzen.

Behauptung: „Das ICS greift nicht in demokratische Entscheidungsprozesse ein“
Multinationale Konzerne können mit CETA Staaten verklagen, wenn diese Gesetze verabschieden, die zu einem wirtschaftlichen Nachteil führen (z.B. Umweltstandards, Arbeits- und KonsumentInnen-Schutz). Die von bereits bestehenden Schiedsgerichten festgelegten Schadensersatzzahlungen, die die SteuerzahlerInnen aufzubringen haben, gehen in die Millionen und zusehends auch Milliarden Euro. Zudem schränkt das ICS den politischen Spielraum von Staaten immens ein: Wenn zu befürchten ist, dass bspw. bei einer Ausweitung von ArbeitnehmerInnenrechten ein internationaler Konzern klagt, wird sich eine Regierung sehr vorsichtig verhalten, überhaupt ein solches Gesetz zu verabschieden.

Behauptung: „Inländische Investoren sind in CETA ausländischen Investoren gleichgestellt“
Nur ausländische Unternehmen besitzen mit CETA das privilegierte Klagerecht, das sie bei staatlichen Regulierungen zu ihrem wirtschaftlichen Nachteil nutzen können. Der rechtliche Schutz in CETA geht weit über das übliche nationale Eigentumsrecht hinaus und reicht damit vom Zivilrecht über das allgemeine Verwaltungsrecht bis zum Sozial- und Steuerrecht. Somit kommt es zu einer Diskriminierung inländischer Investoren, die die Stütze des Arbeitsmarktes sind.

Behauptung: „Die Richter im ICS sind unabhängig und garantieren ein klares Schiedsverfahren“
Die fachliche und finanzielle Unabhängigkeit der RichterInnen des ICS ist keinesfalls gewährleistet. Sie rekrutieren sich aus den bereits heute in der Branche tätigen InvestitionsrechtsexpertInnen. Bei Zuwiderhandeln gegen einen Verhaltenskodex für die RichterInnen sind keine Sanktionen wie etwa Amtsenthebung vorgesehen. Die namentlich bekannten ICS-RichterInnen bekommen für ihre Verfügbarkeit eine geringe monatliche Entschädigungszahlung. Aber ihr eigentlicher Verdienst ergibt sich aus der Abwicklung eines Schiedsverfahrens: Die RichterInnen sind entsprechend dem Streitwert finanziell beteiligt. Somit haben die RichterInnen ein persönliches Interesse, einerseits viele Verfahren abzuwickeln, andererseits die Streitwerte möglichst hoch anzusetzen.

Friday, September 9, 2016 4:48:00 PM
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Blau-Schwarz-Pinke Gebührenmärchen 


Blau-Schwarz-Pinke Gebührenmärchen
 

Lassen wir einmal das

Blau-Schwarz-Pinke Gebührenmärchen

gegen

Fakten

antreten

 

Auch in unserer Stadt herrscht mittlerweile so etwas wie perma­nenter Wahlkampf. Nahezu täglich werden von den FPÖ, ÖVP und NEOS Lügengeschichten über „Gebührenwahnsinn“ und die Qua­lität der Wiener Daseinsvorsorge gestreut. Wir bringen Licht hinter die „Räubersgeschichten“ der Opposition.

Was wird denn nun genau am 1. Jänner 2017 angepasst?

Abwasser, Wasser und Kanal werden um 3,3% angepasst - das entspricht exakt der Inflation seit der letzten Erhöhung vom 1.1.2014. Das bedeutet zum Bei­spiel für einen dreiköpfigen Haus­halt ein Plus von 1,46 Euro pro Monat - in Summe! Zudem wer­den die Parkscheine das erste Mal seit dem Jahr 2012 um 5% oder 5 Cent pro halber Stunde erhöht, eine Erhöhung unter der Inflation, die sich seit der letzten Erhöhung 2012 um 6,2 % erhöht hat. Völlig unberührt bleiben jene Abgaben, wo die Inflation seit der letzten Er­höhung unter 3 % ausmacht, etwa das Müllumleersystem. Im Jahr 2015 und 2016 hat es in unserer Stadt keine Gebührenerhöhungen gegeben, ganz so wie es Bürger­meister Häupl versprochen hat, um die Steuerreform des Bundes zu unterstützen.

Abzocke?
Mitnichten!

Die Opposition behauptet dazu: „Die Stadt verdient sich mit den Gebühren ein leichtes Körberl­geld!“ – Das ist falsch! Im Gegen­teil: Dass die öffentliche Daseins­vorsorge für alle Wienerinnen und Wiener leistbar bleibt, lässt sich die Stadt auch einiges kosten: Im Jahr 2015 musste die Stadt rund 638 Millionen Euro zu den verrechneten Gebühren und Endgelten zuschie­ßen, da der Deckungsgrad aus al­len Einnahmen insgesamt nur rund 55 Prozent beträgt. Von Abzocke kann also keine Rede sein.

Zuerst vor der eigenen Haustüre kehren

FPÖ, ÖVP, NEOS: Unsoziale Wölfe im Schafspelz

Was Blau und Schwarz machen, wenn sie gemeinsam an die Macht kommen kann man sich in Wels und Wiener Neustadt ansehen.

In Wels präsentierte der neue FPÖ-Bürgermeister Andreas Rabl unter dem Titel „Top 50 Einspa­rungsmöglichkeiten“ eine Liste von Grauslichkeiten, einen inhalt­lich nicht begründeten Kahlschlag von Dienstleistungen der Stadt Wels.

So werden Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gekürzt, Förde­rungen für mobile Altenhilfe und soziale Betreuungsdienste gestri­chen, Hilfe für Wohnungskosten für Jugendliche, Alleinerziehende, sowie Familien eingestellt. Rund 22 strittige Kürzungsvorschläge stehen momentan noch im Raum. „Die Leute wollten Veränderung, jetzt bekommen sie sie“, sagt der im Herbst 2015 ins Bürgermeis­teramt gewählte FPÖ-Mann.

In Wiener Neustadt beweist die neue Koalition ebenfalls, dass ihnen die öffentliche Daseinsvor­sorge völlig egal ist: Stilllegen der Sportplätze, Streichen der Senio­rInnencard, Schließung der Büche­rei, Einstellung der Kinderbetreu­ung von 2,5 bis 5 Jahren – das ist nur ein Auszug an Vorschlägen, wo FPÖ und ÖVP in Wiener Neu­stadt einsparen wollen.


Alte Privatisierungsschmähs der Opposition

Das politische Programm von FPÖ, ÖVP und NEOS heißt daher: „Es ginge privat auch günstiger“, auch wenn es in der Öffentlichkeit unpopulär ist, Privatisierungen zu fordern. Einerseits schreit die Op­position daher also „Skandal“ oder „Gebührenwucher“. Andererseits fordern z.B. ÖVP und NEOS, dass die Wiener Linien um das Halbe Geld die doppelte Leistung erbrin­gen sollen. Dass so eine neolibe­rale Milchmännchenrechnung in der Wirklichkeit nicht funktionie­ren kann, zeigen eine Reihe von internationalen Beispielen. Das Bekannteste ist die marode Eisen­bahn in England. Aber auch beim Thema Wasserversorgung bereu­en viele Kommunen mittlerweile bitter die Sünden der vergangenen Jahre und versuchen oft mühsam wieder zu „Rekommunalisieren“.

 

Alle Infos auf wien1x1.at

Alle Städtevergleiche und weitere Informationen zur Inflationsanpas­sung, findest du unter:

http://www.wien1x1.at

Thursday, August 25, 2016 7:01:00 PM
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Mythen und Fakten zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung 


Mythen und Fakten zur Bedarfsorientierte Mindestsicherung
 

„Die Mindestsicherung belastet unser Budget“, „Zu viele erschleichen sich Leistungen“… sind nur einige der Behauptungen, die in der Diskussion um die Mindestsicherung eingebracht werden. Es ist an der Zeit, Fakten statt Vorurteile sprechen zu lassen und eine nüchterne Diskussion über Armutsbekämpfung in Österreich zu führen.

Seit 2010 dient die sogenannte „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ als Maßnahme zur Armutsbekämpfung in Österreich. Seit ihrer Einführung ist der Anteil der armutsgefährdeten Menschen in Österreich gesunken. Wen unterstützt die Mindestsicherung und wie viel kostet sie dem Staat wirklich?

1 – Zwei Drittel der BezieherInnen sind Frauen und Kinder

Derzeit beziehen etwa 250.000 Menschen Mittel aus der Mindestsicherung.

Unter den Frauen befinden sich viele Alleinerzieherinnen, Frauen ohne Anspruch auf eine eigene Pension und Frauen, die Teilzeit arbeiten, aber zu wenig verdienen, um sich (und Angehörige) zu versorgen.

2 – Im Durchschnitt erhält eine Person 300 Euro

Der Maximalbetrag (828 Euro) wird selten ausbezahlt.

Rund 75 Prozent der BezieherInnen sind „AufstockerInnen“ – sie arbeiten zwar, verdienen aber zu wenig, um sich und Angehörige zu versorgen.

3 – Für die Mindestsicherung werden nur 0,8 Prozent des Budgets aufgewendet

2015 wurden dafür etwa 870 Millionen Euro ausgegeben. Was viel klingt, relativiert sich im Vergleich mit anderen Ausgaben: Für den Bereich Marktordnung und Fischerei waren beispielsweise im selben Jahr 733 Millionen Euro veranschlagt. Kürzungen in diesem Bereich hätten budgetär keinen positiven Effekt, würden aber real Existenzen bedrohen und zu Verelendung führen.

4 – Die Treffsicherheit der Mindestsicherung liegt bei 99,2 Prozent

Die Behauptung, es gäbe „Förderbetrug“, ist eine Mär.

Wer Anspruch auf Mindestsicherung hat, ist klar geregelt – und der Bezug wird genau kontrolliert. Nur bei 0,8 Prozent der BezieherInnen kommt es zu Sanktionen wegen falscher Angaben oder der Weigerung, Jobangebote anzunehmen.

5 – Nur 0,18 Prozent der Bevölkerung leben zur Gänze von der Mindestsicherung

Das entspricht 8 Prozent aller BezieherInnen.

Der Bezug von Mindestsicherung hat nichts mit „Faulheit“ oder „Arbeitsscheue“ zu tun. Ein Drittel der BezieherInnen sind Kinder und PensionistInnen – sie dürfen gar nicht arbeiten.

Die überwiegende Mehrheit der Menschen arbeitet, ist in Pension oder bezieht noch andere Leistungen, hat aber zu wenig zum Leben.

In einer solidarischen Gesellschaft werden Anstrengungen unternommen, um Menschen vor Armut zu bewahren. Die Mindestsicherung ist eine Form davon und unterstützt die Schwächsten in der Gesellschaft. Der Aufwand von weniger als 1 Prozent des Budgets ist verkraftbar.

Details können auf http://orf.at/stories/2285355/2285356/ nachgelesen werden.

Sunday, July 31, 2016 9:34:00 PM
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Das Abstimmungsverhalten der FPÖ 


Das Abstimmungsverhalten der F P Ö
 

Attac Österreich

Viele Menschen in Österreich sind verunsichert und fühlen sich ohnmächtig. Die Angst den eigenen Arbeitsplatz zu verlieren, mit dem eigenen Lohn nicht mehr über die Runden zu kommen oder soziale Leistungen zu verlieren, geht einher mit einer enormen Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich. Abstiegsängste und Sorge um die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in Österreich erfassen immer mehr Menschen der sozialen Mitte.

Diese Ängste treffen auf ein gesellschaftliches Klima, in dem die politische und mediale Hetze gegen „Fremde“ seit Jahren zunimmt. (…) Die Aushöhlung von Menschenrechten wird unter anderem durch eine Wirtschaftsideologie legitimiert, welche die Konkurrenz zwischen „Wirtschaftsstandorten“, Staaten, Unternehmen und Menschen als unausweichlich darstellt. Solidarität wird durch Egoismus ersetzt, gesellschaftliche Verantwortung durch privaten Profit. (…)

Im Neoliberalismus wie auch im Rechtsextremismus gilt: Jeder ist sich selbst der Nächste. Die daraus folgende Sündenbockpolitik interessiert sich nur für jene Verteilungsfragen, die Menschen mit den geringsten Einkommen und Chancen gegeneinander aufhetzen.

Die FPÖ stimmte in den letzten Jahren:

  • gegen eine Schule mit mehr Aufstiegschancen,
  • gegen höhere Leistungen für Kinder in Armut,
  • gegen ein Gratis-Kindergartenjahr,
  • gegen eine Erhöhung der Mittel zur Unterstützung für den Wiedereinstieg älterer arbeitsuchender Menschen,
  • gegen die Umsetzung der „Europäischen Sozialcharta" (in der unter anderem das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt und das Recht der Kinder und Jugendlichen auf sozialen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Schutz geregelt sind)
  • und für die Kürzung der Mindestsicherung.

Sie stimmte

  • gegen die Streichung von Steuerprivilegien für Konzerne (Gruppenbesteuerung), die unter der schwarz-blauen Regierung eingeführt wurden und die laut Rechnungshof jährlich zu rund 450 Millionen Euro an Steuerausfällen führt,
  • gegen die Streichung von Steuerprivilegien für Managergehälter über 500.000 Euro
  • und gegen den Solidaritätsbeitrag von Menschen mit besonders hohem Einkommen.

Obwohl die FPÖ das Milliardengrab der Hypo Alpe Adria zu verantworten hat, stimmte sie gegen die Erhöhung der Bankenabgabe.

Die Kritik der FPÖ an TTIP argumentiert vor allem antiamerikanisch und entwickelt - im Gegensatz zu sozialen Bewegungen - auch keine Vision eines gerechten globalen Welthandelssystems.

Quelle: Attac Österreich

 

Zur AFD: Elitär plebiszitär: Die »Alternative für Deutschland« wird vermutlich nicht mehr so schnell verschwinden. Sie ist im »Establishment« gut verankert und wird sowohl von Arbeitern als auch von Besserverdienenden gewählt. Ein nationalistischer Kitt hält das zusammen - Artikel von Daniel Bratanovic , Jungewelt

Weitere Beiträge: Sozialismus Mai 2016

http://www.sozialismus.de/vorherige_hefte_archiv/sozialismus/2016/heft_nr_5_mai_2016/

Saturday, July 23, 2016 3:12:00 PM
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Mythen und Fakten zur Präsidentschaftswahl: Norbert Hofer 


Mythen & Fakten zur Präsidentschaftswahl: Norbert Hofer
 

Mythen und Fakten zur Präsidentschaftswahl: Norbert Hofer | Sozialdemokratische Partei Österreichs

Hier gehts zum Original­­dokument der SPÖ ->

1) Falsch ist: Hofer eignet sich für das höchste Amt im Staat.

Fakt ist: Hofer selbst wollte nicht Bundespräsident werden.

Er hat noch Ende 2015 klargestellt, dass er das Amt des Bundes­präsidenten nicht anstrebe, da er sich mit 44 Jahren zu jung dafür fühle. Er ist – im Gegensatz zu Rudolf Hundstorfer – nicht die erste Wahl für die eigene Partei. Warum sollte Hofer dann die erste Wahl für die ÖsterreicherInnen sein?

2) Falsch ist: Hofer ist das „sanfte Gesicht“ der FPÖ.

Fakt ist: Hofer steht mit seinen Aussagen z.B. zum Verbotsge­setz in einer Reihe mit anderen FPÖ-Kadern.

So spießt sich seiner Meinung nach das Verbotsgesetz in Teilen mit der Meinungsfreiheit („Der Standard“, 17.9.2008; „Kurier“, 4.11.2013). Der blaue Kandidat meint die Gesetzespassagen, die es strafbar machen, Verbrechen des Nationalsozialismus öffentlich zu leugnen, zu verharmlosen, gutzuheißen oder zu rechtfertigen. In seinen Worten steht dies „im Widerspruch zu einer liberalen Gesinnung“. Gleichwohl hat Hofer so seine Probleme mit politisch Andersdenkenden. Am Tiroler FPÖ-Parteitag am 9.1.2016 sagte er: „Denn die Gegner, die sitzen draußen, das sind die, die unser Land vernichten wollen.“ Ebenso gab Hofer, Ehrenmitglied der „Marko-Germania“ Pinkafeld, einer Pennälerverbindung, 2011 dem rechtsradikalen, NPD-nahen Magazin „Hier & Jetzt“ ein In­terview.

3) Falsch ist: Hofer respektiert den WählerInnenwillen.

Fakt ist: Hofer würde als Bundespräsident die Regierung ent­lassen.

Gegenüber den „Vorarlberger Nachrichten“ kündigte Hofer an, die Regierung entlassen zu wollen, wenn sie seine Ideen nicht umsetzt. Außerdem prognostizierte er noch für heuer Neuwah­len. Doch wer bereits vor der Wahl solche Szenarien in Aussicht stellt, dem liegt weder viel an politischer Stabilität, noch am Willen der WählerInnen. Der einzige Präsidentschaftskandidat, dem der WählerInnenwille wichtig ist, ist Rudolf Hundstorfer.

4) Falsch ist: Hofer ist wie alle KandidatIn­nen ein überzeugter Demokrat.

Fakt ist: Der blaue Kandidat will Kanzler- und Präsidentenamt zusammenlegen.

Offenbar schwebt dem blauen Spitzenkandidaten eine ähnliche Amtsfülle vor, wie sie Russlands Präsident Putin hat. „Ich wür­de sehr viel davon halten, jemanden, der durch die Direktwahl so viel Vertrauen in der Bevölkerung hat wie der Bundespräsident, mit den Funktionen des Kanzlers auszustatten.“ („Österreich“, 29.1.2016) Das zeigt, dass es mit seinem Demokratieverständnis nicht sehr weit her ist.

5) Falsch ist: Norbert Hofer ist kein Hetzer.

Fakt ist: Hofer steht für den FPÖ-Kurs der Ausgrenzung und der Hetze und macht Stimmung gegen Ausländer und Flüchtlinge.

Österreich braucht keinen Bundespräsidenten, der Strache und Kickl nach dem Mund redet. Hofer schürt Ängste vor „tausenden Ausländern, die sich in unseren Gefängnisse ausruhen“ und „Gast­arbeitslosen“, die das Sozialsystem aushöhlen, weshalb er sich gegen jede „neue Zuwanderung“ ausspricht. Zudem beschwört er Bedrohungsszenarien herauf, spricht im Zuge der Flüchtlingsbe­wegungen von „Völkerwanderung“ und einer halben Mio. „Einwan­derern“, die in „wenigen Wochen“ nach Österreich kommen (OTS, 1.3.2016). Die Rot-Weiß-Rot Card, welche die qualifizierte Zuwan­derung von Nicht-EU-Bürgern regelt, ist für Hofer „in Wirklichkeit eine Afrika-Card“ (OTS, 30.7.10), was vollkommen der Realität wi­derspricht.

6) Falsch ist: Als Bundespräsident würde Hofer Österreich gut nach außen vertreten.

Fakt ist: Hofer kommt aus einer Partei, die höchst skurrile außenpolitische Kontakte pflegt.

Eine der wichtigsten Funktionen des Bundespräsidenten ist es, auf dem internationalen Parkett zu reüssieren und Österreich zu repräsentieren. Was die FPÖ bisher mit ihren „diplomatischen Be­ziehungen“ repräsentiert hat, ist allerdings nur ihre fragwürdige außenpolitische Ausrichtung: Das begann schon mit Jörg Haiders Kontakten zu den Diktatoren Gadaffi und Hussein und setzt sich bis zu Straches Vorliebe für die europäische extreme Rechte von Le Pen bis Wilders oder Putins Chef-Ideologen Dugin fort. Das scha­det Österreichs Ansehen, statt es zu steigern.

7) Falsch ist: Der FPÖ-Kandidat steht zur europäischen Gemeinschaft.

Fakt ist: Hofer denkt laut über einen EU-Austritt nach.

Welche verheerenden Folgen das für Österreich hätte, verschweigt Hofer. Die Absatzchancen der Exportwirtschaft würden sich massiv verschlechtern, steigende Arbeitslosigkeit wäre die Folge. Denn die heimischen Unternehmen verdienen jeden siebenten Export- Euro in Euro-Ländern. Zudem würde ein Austritt aus dem Euro laut WIFO mindestens 32 Mrd. Euro kosten. Ein Anti-Europäer an der Spitze des Staates käme uns teuer.

8) Falsch ist: Hofer ist ein Kandidat, der Brücken baut.

Fakt ist: Hofer setzt auf Konfrontation.

Was sein Amtsverständnis betrifft, so strebt Hofer eine der bishe­rigen Verfassungstradition völlig zuwiderlaufende Amtsführung an (Eingriffe ins politische Tagesgeschehen, Regierung nach Gutdün­ken entlassen). Er wäre kein Bundespräsident, der um Ausgleich und Verfassungskonsens bemüht ist und in besonders heiklen Situationen die politischen Entscheidungsträger zu Gesprächen bittet. Ganz anders würde es Rudolf Hundstorfer handhaben: „Ich möchte Populisten entgegentreten, die entstandenen Gräben in unserer Gesellschaft schließen und Brücken bauen, um den sozi­alen Zusammenhalt in unserem Land zu stärken.“

Friday, March 18, 2016 12:44:00 AM
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Mythen und Fakten zu den Öffis 


Mythen & Fakten zu den Öffis
 

Mythen und Fakten zu den Öffis | Wiener Linien

Hier gehts zum Original­­dokument der Wiener Linien ->

Mythos 1: Am Zebrastreifen haben FußgängerInnen immer Vorrang, auch vor der Bim.
Falsch: Auf einem ungeregelten Schutzweg (also ohne Ampel) hat die Straßenbahn Vorrang – auch vor FußgängerInnen!

Das hat mit dem langen Bremsweg der Bim zu tun: Betritt ein(e) FußgängerIn den Zebrastreifen, kann eine Straßenbahn nicht so schnell stehen bleiben wie ein Auto. Außerdem können sich Fahrgäste verletzen, wenn die Bim abrupt bremsen muss.

Daher: Bevor Sie einen Zebrastreifen ohne Ampel überqueren, schauen Sie bitte genau, ob sich eine Straßenbahn nähert.  Rechtsgrundlage nachlesen ->

Mythos 2: Wenn ich die Notbremse ziehe, muss ich Strafe zahlen.
Falsch: Unsere Sicherheitseinrichtungen sind dafür da, dass Sie sie benutzen, wenn Sie oder ein anderer Fahrgast in Gefahr sind oder Hilfe brauchen. In diesem Fall bitten wir Sie ausdrücklich darum, die Notrufstelle oder Notbremse zu benutzen!

Was allerdings nicht gestattet ist, ist die missbräuchliche Verwendung der Sicherheitseinrichtungen. Wer "nur zum Spaß" die Notbremse zieht, wird dafür zur Rechenschaft gezogen und muss auch eine Gebühr zahlen. Die genaue Regelung finden Sie in unseren Beförderungsbedingungen ->

Mythos 3: Ich brauche nichts zu melden, die haben eh die Videoaufzeichnung.
Falsch: Unsere Stationen und Fahrzeuge sind mit Videoüberwachung ausgerüstet, ein Teil der Geräte speichert die Daten für 48 Stunden.

Die Aufzeichnungen dürfen jedoch nur für bestimmte Zwecke ausgewertet werden, bei Diebstählen etwa nur, wenn sie von der Polizei angefordert werden – und das muss innerhalb von 48 Stunden nach dem Vorfall geschehen.

Daher: Bitte rufen Sie sofort die Polizei und erstatten Sie Anzeige! Nur so können Daten der Videoüberwachung bei Bedarf ausgewertet werden.  Mehr zur Videoüberwachung in Öffis ->

Monday, March 14, 2016 5:49:00 PM
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