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Österreich befindet sich im Schattenfinanzindex 2015 auf dem 24. von insgesamt 92 Plätzen 


Österreich befindet sich im Schattenfinanzindex 2015 auf dem 24. von insgesamt 92 Plätzen
 

Österreich verdankt seine Bedeutung als Schattenfinanzplatz für Steuer­aus­länderInnen vor allem seinen privaten Stiftungen und Treu­hand­schaften sowie dem Fehlen der Erb­schafts- und anderer Ver­mögens­steuern. Bis vor Kurzem hatte sich Öster­reich noch auf die Seite jener anderen eu­ro­päischen Län­der und ihrer assozi­ierten Steuer­oasen (vor allem Luxem­burg und die Schweiz) geschlagen, die euro­päische Trans­parenz­initiativen wie die EU-Zins­richt­linie ver­zögerten oder be­hinderten. Öster­reich be­findet sich im Schatten­finanz­index 2015 auf dem 24. von ins­ge­samt 92 Plätzen (2013: Rang 18, 2011: Rang 17).
Österreich im Schattenfinanzindex mehr ->

Das komplette Ranking der 92 Länder findet man hier ->.
Eine genauere Beschreibung der Top Ten des Index findet man hier ->. (Die in diesem Dokument verlinkten Länder-Detailberichte verweisen derzeit noch auf 2013 und werden erst ab 02.11.2015 18 Uhr freigeschalten. Aktuelle Detailberichte einzelner Länder auf Anfrage.)
Den aktuellen umfangreichen Länderreport zu Österreich findet man hier ->.
Österreichs Detailergebnisse für die 15 Indikatoren des Index findet man hier ->.
 

Posted by Allé Wilfried Tuesday, November 3, 2015 4:15:00 PM
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Was ist der Schattenfinanzindex? 


Was ist der Schattenfinanzindex?
 

Der Schattenfinanzindex (Financial Secrecy Index, FSI) ist die weltweit größte Unter­suchung von Schatten­finanz­zentren. Er wird seit 2009 alle zwei Jahre vom Tax Justice Network er­stellt.

Schattenfinanzzentren stellen die notwendige Infrastruktur bereit, mit der Personen und Unternehmen Steuer­gesetze und Trans­parenz­regeln in einem anderen Gebiet unter­laufen können. Mit dem Index soll die Infra­struk­tur der Geheim­haltung (1) öffent­lich gemacht und ent­sprechend ihrer Schädlich­keit gewichtet werden.

Wie setzt sich der FSI zusammen?

Der Index setzt sich aus zwei Elementen zusammen: dem sogenannten Geheimhaltungswert und dem Anteil des Gebietes/Landes am globalen Markt für grenz­über­schreitende Finanz­dienst­leistungen.
Der Geheimhaltungswert wird aus qualitativen Daten erstellt. Als Datenbasis dafür dienen Gesetze, Regulierungen und internationale Abkommen. Schatten­finanz­zentren mit höheren Werten sind für aus­ländische In­vestorInnen und An­lagen in­trans­parenter, geben weniger In­for­mationen über ihre KundInnen preis und tauschen weniger Informationen mit Behörden anderer Länder aus. Außerdem verfügen sie über wenig effektive Mechanismen zur Bekämpfung von Geldwäsche.

Der Geheimhaltungswert wird gemäß dem Abschneiden des Landes in den 15 unten aufgelisteten Schattenfinanz-Indikatoren errechnet (2):

TRANSPARENZ VON WIRTSCHAFTLICHEM EIGENTUM

1. Bankgeheimnis: Gibt es ein gesetzlich verankertes Bankgeheimnis? Gibt es einen effektiven Zugang zu Bankinformationen?

2. Register für Trusts und Stiftungen: Gibt es ein öffentlich zugängliches Register für Trusts und Stiftungen, oder werden Trusts und Stiftungen unter­bunden?

3. Register von FirmeneigentümerInnen: Sammeln und aktualisieren die zuständigen Behörden Informationen zu den wirtschaftlichen Eigen­tümerInnen von Unter­nehmen?

SCHLÜSSELASPEKTE VON UNTERNEHMENSTRANSPARENZ

4. Öffentliches Register von FirmeneigentümerInnen: Sind Informationen zur Eigen­tümerschaft von Unter­nehmen kosten­los oder aber für weniger als 10 Euro öffentlich zugänglich?

5. Öffentliche Jahresabschlüsse: Sind die Jahresabschlüsse der Unternehmen kosten­los oder aber für weniger als 10 Euro öffent­lich zu­gänglich?

6. Länderbezogene Berichtspflichten: Sind Unternehmen verpflichtet, länderbezogene Offen­legungs­pflichten ein­zu­halten?

EFFIZIENZ DER STEUER- UND FINANZREGULIERUNG

7. Bereitschaft zum Informationsaustausch: Sind im Land niedergelassene Zahl­stellen (Finanz­institute und Firmen) dazu ver­pflichtet, In­for­mationen über (Zins-/Divi­denden-)Zahlungen an nicht­an­sässige Per­sonen an die Finanz­behörden zu über­mitteln?

8. Effizienz der Steuerverwaltung: Verwendet die Finanzbehörde Steuer-IDs, um Informationen effizient zu ver­arbeiten? Gibt es eigene Ab­teilungen für große Steuer­zahler­Innen?

9. Steuerliches Anrechnungsverfahren: Werden Steuergutschriften für ausländische Steuer­zahlungen bewilligt?

10. Schädliche Rechtskonstrukte: Sind sogenannte Protected Cell Companies und Trusts mit Flucht­klauseln zu­ge­lassen?

INTERNATIONALE STANDARDS UND KOOPERATION

11. Geldwäschebekämpfung: Hält das Land die Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundering der OECD (FATF) zur Be­kämpfung von Geld­wäsche ein?

12. Automatischer Informationsaustausch: Beteiligt sich das Land vollständig am multilateralen automatischen Informations­austausch im Rahmen des Common Reporting Standard?

13. Bilaterale Steuerauskunftsklauseln: Hat das Land mindestens 53 bilaterale Abkommen mit einer weit gefassten Klausel zum In­for­mations­austausch in allen Steuer­fragen ab­ge­schlossen, oder wurde die Kon­vention des Euro­päischen Rats/der OECD über die gegen­seitige Amts­hilfe in Steuer­sachen rati­fi­ziert?

14. Internationale Transparenzverpflichtungen: Hat das Land die fünf wichtigsten internationalen Verträge zu Finanz­trans­parenz ratifiziert?

15. Internationale Rechtshilfe: Kooperiert das Land mit anderen Staaten bezüglich Geldwäsche und anderen straf­rechtlich re­le­vanten Fragen?

Mit quantitativen Daten werden die Ergebnisse des Geheimhaltungswerts gewichtet. Es wird dazu der Anteil des Gebietes/Landes am Markt für grenz­über­schreitende Finanz­dienst­leistungen er­mittelt. Damit wird sicht­bar, wie groß der potentielle Schaden ist, der durch Regulierungs­lücken oder Geheim­haltungs­praktiken ent­steht (3).

Technische Veränderungen im Index gegenüber 2013

Der FSI 2015 deckt nun bereits 102 Länder und Gebiete ab. Dazu gehören die 82 bereits im FSI 2013 bewerteten und weitere zwanzig Länder, da­runter die Top 40 der An­bieter für globale Finanz­dienst­leistungen (China, Finn­land, Mexiko, Taiwan, Vene­zuela, Türkei) sowie alle OECD-Mitglied­staaten (Tschechische Republik, Estland, Griechen­land, Island, Polen, Slowakische Republik und Slo­wenien). Bolivien, Chile, Gambia, Maze­donien, Montenegro, Paraguay und Tansania wurden wegen diverser Ge­heim­haltungs- und

Steuerpraktiken bzw. Geldwäschevorfälle ebenfalls aufgenommen.

Obwohl 102 Länder für den Index 2015 untersucht wurden, wurden nur 92 in die Rangliste aufgenommen. Ursache dafür ist eine dürftige Daten­lage für die übrigen zehn Länder, so dass eine ver­gleichende Be­wertung nicht ver­tretbar er­schien.

Die 15 qualitativen Schattenfinanz-Indikatoren (Key Financial Secrecy Indicators, KFSI) sind im Großen und Ganzen gegenüber 2013 gleich ge­blieben. Sie umfassen weiterhin vier Di­men­sionen: 1. die Kennt­nis der wirk­lichen Be­günstigten; 2. die Trans­parenz von Unter­nehmen; 3. die Effi­zienz von Steuer- und Finanz­regulierung; sowie 4. inter­nationale Standards und Ko­operationen. Leichte Änderungen gab es bei KFSI 3, 4, 5, 10 und 12.

Der Indikator zum wirtschaftlichen Eigentum von Firmen (KFSI 3) wurde geändert um zu berücksichtigen, dass die jüngste EU-Anti­geld­wäsche­richt­linie erst­mals ein Re­gis­ter für wirt­schaft­liche Eigen­tümer­Innen ein­führt. Die Indi­katoren vier und fünf über die On­line-Ver­öffentlichung von Firmen­eigen­tümerInnenn bzw. Jahres­ab­schlüssen wurden an die Er­forder­nisse von open data an­ge­passt. Dem­nach er­hielten im FSI 2015 nur jene Länder die volle Trans­pa­renz­be­wertung, die die Daten kosten­frei zur Ver­fügung stellen. Fallen Kosten unter 10€ an, wurde nur der halbe Wert ver­geben.

KFSI 10 über schädliche Rechtskonstrukte wurde erweitert, um den Unternehmenstyp der Serien-Gesellschaft mit be­schränkter Haf­tung (Series Limited Liability Company, LLC) als Spiel­art der so­genannten „Protected Cell Company“ auf­zu­nehmen. Außer­dem wurde KFSI 12 zum auto­matischen In­for­mations­aus­tausch an­ge­passt, da es nun den inter­nationalen OECD-Standard zum auto­matischen In­for­mations­aus­tausch gibt, der prinzipiell zu­mindest teil­weise allen Ländern offen­steht. Dem­nach ist nun­mehr die Teil­nahme an diesem System – und nicht mehr die an der EU-Zins­richt­linie – für diesen In­di­kator maß­geblich.

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(1) Geheimhaltung ist etwas anderes als der legitime Anspruch auf Vertraulichkeit. Es geht nicht darum, dass Banken die Konten­details ihrer Kunden der Öffentlichkeit zu­gäng­lich machen, genau­so wenig wie ein Arzt seine Kranken­akten ins Inter­net stellt. Geheim­haltung be­ginnt dort, wo es eine Weigerung gibt, In­for­mationen den Be­hörden bereit­zu­stellen, die ein Recht auf sie haben.

(2) Mehr unter: http://www.financialsecrecyindex.com/documents/FSI-Methodology.pdf

(3) Die dritte Potenz des Geheimhaltungswerts und die dritte Wurzel des Anteils am globalen Markt für Finanz­dienst­leistungen er­geben mit­ein­ander multi­pli­ziert den Wert des Schatten­finanz­index.

Posted by Allé Wilfried Tuesday, November 3, 2015 3:38:00 PM
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