Aufhebung der Erbschafts- und der Schenkungssteuer 2007
https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftssteuer_in_%C3%96sterreich
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat mit seinen Entscheidungen vom 7. März 2007[2] die erbschaftssteuerlichen Regelungen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes und vom 15. Juni 2007 auch die schenkungssteuerlichen Regelungen für verfassungswidrig erklärt und mit Wirkung ab dem 1. August 2008 aufgehoben, weil die Bewertungsvorschriften für Grundstücke gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen hatten. Der Gesetzgeber (damalige Koalition von Rot & Schwarz) hat darauf verzichtet*), die ihm gewährte Frist, das Gesetz nachzubessern, zu nutzen, wodurch die Erbschafts- und Schenkungssteuer ausgelaufen ist, er hat jedoch im Hinblick hierauf einige Gesetze wie das Grunderwerbsteuergesetz oder die Bundesabgabenordnung (§ 121a BAO) angepasst und das Stiftungseingangssteuergesetz neu eingeführt.
Die österreichische Erbschafts- und Schenkungssteuer zählt zweifelsfrei zu den sogenannten Kleinabgaben. Das Aufkommen aus dieser Steuer war mit etwa 110 bis 150 Millionen Euro jährlich**) vergleichsweise gering. Der Aufwand, sie zu erheben, soll aber sehr hoch gewesen sein. Etwa 130 Finanzbeamte waren zu rund einem Viertel ihrer Arbeitszeit damit befasst. Das Argument, dass die Einhebung im Vergleich zum Aufkommen zu teuer sei, wird angesichts des tatsächlichen Ertrages dennoch nicht von allen geteilt. In der politischen Auseinandersetzung wurde bzw. wird vereinzelt noch sowohl von der SPÖ als auch von den Grünen kritisiert, dass mit der Abschaffung bzw. dem Auslaufenlassen der Erbschafts- und Schenkungssteuer – abgesehen von der Grundsteuer und der Kapitalertragsteuer – in Österreich eine Besteuerung von Vermögen praktisch nicht stattfindet und hierdurch andere Einkünfte wie Arbeitseinkommen benachteiligt würden.
*) verzichtet ist nett umschrieben.
Sämtliche Vorschläge des (Roten) Staatssekretärs im FM Christoph Matznetter wurden seitens des Koalitionspartners (ÖVP) immer wieder als koalitionsuntauglich abgelehnt und so auf die lange Bank geschoben, bis – ja bis endlich für die ÖVP – der 1. August 2008 ins Land zog, und eine Nachbesserung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes ausgelaufen war. Danach war eine Reparatur, wie es der Verfassungsgerichtshof eingefordert hatte, nicht mehr möglich.
Ende Gelände!
Ende der Erbschafts- und der Schenkungssteuer in Österreich.
Eine taktische Meisterleistung seitens der ÖVP mit einer Orgie an immer noch nicht gut genug gesetzten Veränderungen, immer neue und noch höheren Hürden für die Neugestaltung des E. uns Sch.-Gesetzes vorzubringen, sodass irgendeinmal die Zeit des Nachbesserns abgelaufen war.
Gut taktiert!
**) 110 bis 150 Millionen Euro jährlich ist auch eine dieser schmähenden Erzählungen.
Wenn die Steuereinnahmen 110 Mio. (absichtlich nicht die 150 Mio! herangezogen) pro Jahr ausmachten und 130 Finanzbeamte zu rd. einem Viertel ihrer Arbeitszeit damit befasst waren, was bleibt dann netto in der Kassa?
Wir rechnen nach: 1 Viertel Arbeitszeit von 130 FA-Beamten ergibt rd. 33 FA-Beamte in Vollzeit.
Wir dividieren die 110 Mio. Einnahmen durch 33 FA-Beamte und ermitteln so ein fiktives FA-Beamtengehalt. Also 110 dividiert durch 33. Das Ergebnis wäre ein jährliches Brutto von 3,33 Mio. für einen Finanzer und die 110 Mio. wären aufgebraucht.
Dass FA-Beamten kein derart hohes Jahresgehalt bekommen, pfeifen sogar die Spatzen vom Dach.
Die Quintessenz also lautet: Weil FA-Beamte nicht so 'fürstlich' belohnt werden, nämlich mit 3,33 Mio. pro Jahr oder 23.800,- Euro pro Monat (14 mal) bleibt doch tatsächlich Geld im Steuertopf.
Schlecht?
Nein, natürlich nicht.
Aber die Erzählung "Bringt nix, kostet nur" sitzt!
Sie sitzt deshalb auch, weil wir medial zu solchen Denkmustern konditioniert werden.
https://www.az-neu.eu/Data/Sites/1/media/_myweb/pdf-dokumente_2018/printmedien-in-oesterreich-besitzverhaeltnisse.pdf
https://www.az-neu.eu/so-funktioniert-%c3%b6sterreichs-medienwelt
Pressefreiheit & das Geschäft mit der Wahrheit: Wie Medien gesteuert werden
FAZIT:
https://www.thuernlhof.at/standpunkt-56-reiche-durch-steuerbeh%c3%b6rden-besser-pr%c3%bcfen.aspx