Rederecht für EU-Abgeordnete im Plenum des Nationalrats


Rederecht für EU-Abgeordnete im Plenum des Nationalrats

Erstmals Rede­recht für EU-Ab­ge­ordnete im Plenum des National­rats in An­spruch ge­nommen

Am 1. August 2015 ist das Rederecht für EU-Abgeordnete im Nationalrat zu Europa­themen in Kraft ge­treten. Pro Klub darf eine EU-Ab­ge­ordnete bzw. ein EU-Ab­ge­ordneter bei Europa­debatten wie der „Aktuellen Europa­stunde“ oder EU-Er­klärungen der Regierung ans Redner­pult.

Mehr Öffentlichkeit für Europathemen

Die nationale und europäische Politik wird durch das Rederecht besser verzahnt. Der öster­reichische National­rat ver­fügt über weit­reichende Mit­wirkungs­möglich­keiten in EU-An­gel­egenheiten. Europa­politik greift stark in die Ent­scheidungen des National­rats ein, um­ge­kehrt hat der National­rat viele Be­fug­nisse mit europa­politischen Aus­wirkungen. Ziel ist, Europa­politik im Nationa­lrat stärker in den Fokus zu rücken und ins­gesamt in der Öffent­lich­keit sicht­barer zu machen.

  • SPÖ-EU-Delegationsleiterin Evelyn Regner hat das beschlossene Rederecht für EU-Ab­ge­ordnete im Plenum des National­rats bei erster Ge­legen­heit, am 6. Oktober 2015 in An­spruch ge­nommen.

FPÖ gegen ein Rederecht für EU-Abgeordnete

Die FPÖ lehnte heuer im Frühjahr die Änderung der Geschäfts­ordnung zu­gunsten des Rede­rechts als „System­widrig­keit“ und „Unter­werfung­sakt“ ab – ihrer An­sicht nach sei ein Blick über die Landes­grenzen hin­weg nicht nötig; das Sprechen im Plenum des Par­la­ments soll dessen Mit­gliedern, dem Rechnungs­hof-Prä­si­denten und der Regierung vor­be­halten bleiben.

  • Das hinderte FPÖ-EU-Delegationsleiter Vilimsky nicht daran, vom Rede­recht Geb­rauch zu machen.
Posted by Allé Wilfried Tuesday, October 6, 2015 7:55:00 PM Categories: Zukunft Europa
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