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Urlaubszeit - Reisezeit: Was ist auf Italiens Straßen zu beachten?

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Posted by Allé Wilfried Tuesday, July 6, 2021 12:06:00 AM Categories: Verkehr, Sicherheit
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Urlaubszeit - Reisezeit: Was ist auf Italiens Straßen zu beachten?
 

Wenn man auf Italiens Straßen unterwegs ist, sollte man über Geschwindigkeitsbegrenzungen, Alkoholbestimmungen, Mitführpflichten und darüber hinaus einiges wissen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:

  • Im Ortsgebiet 50 km/h
  • Auf Autobahnen 130 km/h, ausgenommen Pkw mit Anhänger (80 km/h), Wohnmobil/Lkw über 3,5 t (100 km/h). Mit Motorrädern mit bis zu 149 ccm dürfen italienische Autobahnen nicht befahren werden.
  • Auf Schnellstraßen 110 km/h, ausgenommen Pkw mit Anhänger (70 km/h), Wohnmobil/Lkw über 3,5 t (80 km/h) und Motorräder mit bis zu 149 ccm (verboten)
  • Auf Landstraßen 90 km/h, ausgenommen Pkw mit Anhänger (70 km/h), Wohnmobil/Lkw über 3,5 t (80 km/h) und Motorräder mit bis zu 149 ccm (90 km/h)
  • Bei schlechten Fahrbahn- oder Sichtverhältnissen, beispielsweise bei starkem Regen- oder Schneefall, wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf Autobahnen auf 110 km/h, auf Schnellstraßen auf 90 km/h reduziert. Bei Beeinträchtigung der Sicht durch dichten Nebel dürfen Autofahrer höchstens 50 km/h schnell fahren.

Alkoholbestimmungen:

Wie in Österreich gilt auch in Italien die 0,5 Promille-Grenze. Wer sich nicht daran hält, muss bei einer Kontrolle mit einer Geldstrafe ab 500 Euro rechnen. Für Personen, die den Führerschein weniger als 3 Jahre lang besitzen, gilt die 0,0 Promille-Grenze.

Lichtpflicht:

In Italien müssen alle Fahrzeuge außerhalb des Ortsgebiets auch tagsüber das Licht einschalten. Für Mopeds und Motorräder gilt die Lichtpflicht auch innerhalb des Ortsgebiets. Sind die Sichtverhältnisse ausreichend, können Pkw am Tag statt mit Abblendlicht auch nur mit Tagfahrlicht fahren.

Mitführpflichten:

Alle Pkw, die auf italienischen Straßen unterwegs sind, müssen ein Warndreieck mitführen. Zudem sollten Warnwesten für alle Insassen mitgeführt werden: Bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb des Ortgebietes ist das Tragen einer Warnweste für alle Personen vorgeschrieben, die das Auto verlassen.

Achtung: In Italien sind einige Verkehrsstrafen zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel höher! Wenn ein Fahrer alkoholisiert einen Unfall verursacht, verdoppelt sich die Geldstrafe sogar.

Telefonieren beim Fahren:

Das Telefonieren während des Fahrens ist in Italien nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.

Maut/Vignette:

Die Nutzung der meisten Autobahnen in Italien ist kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich größtenteils nach der Streckenlänge: Bei der Auffahrt auf die Autobahn wird ein Ticket gezogen, das beim Verlassen wieder vorgelegt werden muss. Wer das Ticket verliert, muss die höchstmögliche Gebühr sowie eine Strafe zahlen – also sollte man das Ticket stets gut verwahren!

Winterreifenpflicht:

Zwischen dem 15. November und dem 15. April gilt bei winterlichen Straßenbedingungen eine Winterreifen- bzw. Schneekettenpflicht.

Notrufnummern:

  • Feuerwehr: 115
  • Polizei: 113
  • Rettung: 118

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