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CETA - Regulierungszusammenarbeit gefährdet Demokratie und Standards 


CETA Regulierungszusammenarbeit gefährdet Demokratie und Standards
 

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Das europäisch-kanadische Abkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) gilt als Vorläufer von TTIP – es ist bereits fertig verhandelt und muss demnächst ratifiziert werden. Normalerweise werden bei Handelsabkommen Zölle abgebaut und Quoten festgelegt. Doch hier geht es um viel mehr. Bestehende und zukünftige Regulierungsunterschiede zwischen der EU und Kanada, die sich als „unnötig und belastend“ für den Handel erweisen, sollen abgebaut werden. Diese sogenannten nicht tarifären Handelshemmnisse können sich zum Beispiel auf Produktionsstandards, Produktsicherheit oder Zulassungsverfahren für Produkte oder Dienstleistungsanbieter beziehen.

Sie sollen im Rahmen von transatlantischer Regulierungszusammenarbeit verringert werden, z. B. durch gegenseitige Anerkennung bestehender Regelungsunterschiede oder durch Harmonisierung zukünftiger Standards.

Es gibt jedoch große Unterschiede zwischen den Regulierungskulturen in Kanada und der EU, was die Zusammenarbeit schwierig machen dürfte. Bekannte Beispiele dafür sind der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und Hormonen in der Tiermast oder die Zulassung bei Verfahren der Energiegewinnung (Fracking) in Kanada.

 

DEMOKRATIEDEFIZIT – PARLAMENTE WERDEN IGNORIERT

Die Regulierungszusammenarbeit zwischen der EU und Kanada wird in transatlantischen Gremien (Regulatory Cooperation Forum und CETA Joint Committee) stattfinden. Sie können völkerrechtlich verbindliche Beschlüsse fassen. Die EU-Kommission und kanadische Regulatoren werden über Gesetzesentwürfe beraten, ohne dass diese davor durch die Parlamente begutachtet, diskutiert und verabschiedet würden. Damit würden Vorentscheidungen über Gesetzesakte in den transatlantischen Gremien fallen und die Rolle der Parlamente auf beiden Seiten des Atlantiks geschwächt werden.

Doch nicht nur bei neuen Gesetzen will man zusammenarbeiten, auch bestehende Regulierungsunterschiede sollen noch nach dem Inkrafttreten von CETA abgebaut werden können. Denn CETA ist ein sogenanntes „lebendes Abkommen“. Das heißt, dass auch nach Ratifizierung des Abkommens Änderungen der Inhalte (z. B. der Anhänge, Anlagen, Protokolle und Anmerkungen) möglich sind, was eine signifikante Fortentwicklung des Abkommens in Richtung weiterer Liberalisierung zur Folge hätte. Das EU-Parlament stimmt jedoch nur ein einziges Mal bei der Ratifikation dem jetzigen Zustand des Abkommens zu. Über die Regulierungskooperation nach Inkrafttreten des Abkommens muss es nur noch informiert werden. Es gibt keine politische oder gesellschaftliche Auseinandersetzung mehr. Dies ist aus demokratiepolitischer Sicht höchst bedenklich.

 

FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG VON LOBBYISTiNNEN

Im Gegensatz zu den Parlamenten sollen InteressenvertreterInnen möglichst frühzeitig in die Regulierungszusammenarbeit eingebunden werden. Offen bleibt, welche Interessen eingebunden und welche Einflussmöglichkeiten den InteressenvertreterInnen eingeräumt werden sollen. Bekannt ist, dass die Kommissionskontakte mit InteressenvertreterInnen extrem unausgewogen sind: 88 Prozent ihrer Lobbyingkontakte bestehen aus UnternehmenslobbyistInnen, aber nur 9 Prozent aus zivilgesellschaftlichen Organisationen. Ihre frühzeitige Beteiligung könnte eine Höher- oder zumindest Gleichgewichtung der öffentlichen Interessen gegenüber den Konzerninteressen erschweren und den Deregulierungsdruck erhöhen.

Wege, über die die InteressenvertreterInnen eingebunden werden sollen, sind die Informationspflicht über neue Regulierungsmaßnahmen und das Einholen von Folgenabschätzungen auf den Handel. Ziel ist es, negative Auswirkungen von geplanten Gesetzesinitiativen auf den transatlantischen Handel frühzeitig zu verhindern. Damit wird es Unternehmen in der EU und Kanada möglich, Gesetzesvorhaben, die ihren Handels- und Investitionsinteressen zuwiderlaufen, zu einem sehr frühen Zeitpunkt zu beeinflussen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass der Gesetzgebungsprozess durch verschiedene Kommentarschleifen verlängert und die Umsetzung progressiver Regelungen verzögert oder sogar verhindert wird.

 

EXTREM WEITER ANWENDUNGSBEREICH DER REGULIERUNGSZUSAMMENARBEIT

Wie bereits erwähnt, sind grundsätzlich alle geplanten und bestehenden Regulierungen der EU oder ihrer Mitgliedstaaten, die einen Bezug zum Waren- oder Dienstleistungshandel aufweisen, Gegenstand der Regulierungszusammenarbeit. Damit könnte so gut wie jeder Rechtsakt (Verordnungen, Richtlinien, Gesetze ...) davon erfasst werden, also auch jene, die dem Schutz der ArbeitnehmerInnen, der VerbraucherInnen und der Umwelt dienen. Die Regulierungszusammenarbeit berührt auch Bereiche, die in den Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten fallen. Unmittelbar beteiligt an der Zusammenarbeit sind sie jedoch nicht – sondern nur die EU selbst.

 

HOHE SCHUTZSTANDARDS SIND NICHT GEWÄHRLEISTET

Die Überprüfung von bestehenden Regulierungen im Rahmen des „lebenden Abkommens“ führt zwangsläufig zu der Frage, ob die aktuellen, relativ hohen Standards in Bereichen wie ArbeitnehmerInnenrechte, Umwelt- und VerbraucherInnenschutz gewahrt oder sogar ausgebaut werden können. Der Abkommenstext von CETA betont zwar das Bestreben, möglichst hohe Schutzstandards zu gewährleisten. Dennoch wurden dafür weiche, unklare und schwache Formulierungen verwendet, ganz im Gegensatz zu Unternehmensinteressen. Vor diesem Hintergrund ist es bedenklich, dass das Vorsorgeprinzip als ein Kernelement der europäischen Regulierungspolitik im Kapitel zur regulatorischen Kooperation gar nicht vorkommt. Das Vorsorgeprinzip ermöglicht, auch bei fehlender endgültiger wissenschaftlicher Gewissheit über das Ausmaß der Risiken präventive Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt (wie etwa Verbote von Produkten und Herstellungsweisen) zu setzen. In der EU wenden wir es in vielen Bereichen wie etwa im ArbeitnehmerInnen-, Umwelt-, KonsumentInnen- oder Gesundheitsschutz (z. B. bei der Gentechnik, der Lebensmittelsicherheit oder gefährlichen Chemikalien) an.

Es besteht die Befürchtung, dass die derzeitigen Schutzniveaus durch eine Anerkennung der jeweils niedrigeren Standards in den Partnerstaaten indirekt gesenkt oder deren künftige Anhebung eingeschränkt werden könnten. Denn die niedrigeren Kosten bei der Einhaltung schwächerer Standards können einen Vorteil bei direkter Konkurrenz mit Produkten mit höheren Standards, die dadurch teurer sind, darstellen.

 

UNSERE KRITIKPUNKTE ZUSAMMENGEFASST

  • Die Beurteilung, welche bestehenden und zukünftigen Gesetze und Bestimmungen, die demokratisch gefasst wurden, unnötig und belastend sind, darf nicht nach rein handelspolitischen Erwägungen oder aus Kostengründen erfolgen. Demokratisch gefasste Regelungen dürfen nach Inkrafttreten von CETA nicht von transatlantischen Gremien abgeändert und die zukünftige Entwicklung von Regulierungen nicht eingeschränkt werden. Parlamente müssen auf allen Ebenen der Regulierungszusammenarbeit eingebunden werden: Sie – und nicht transatlantische Gremien – müssen die Letztentscheidung behalten.

Wir lehnen die Einrichtung transatlantischer Gremien ab, in denen alle Regulierungen auf den Prüfstand kommen können.

  • Folgenabschätzungen von neuen Regulierungsinitiativen dürfen nicht auf Handelshemmnisse reduziert werden. Auch die gesellschaftlichen und sozialen Kosten von Abänderungen oder der Aufhebung von Regulierungen müssen erhoben und berücksichtigt werden.
  • Der Anwendungsbereich des Kapitels über Regulierungszusammenarbeit ist zu weit gefasst. Er muss genau definiert und eingegrenzt werden. Auszunehmen sind alle Regelungen sensibler Schutzinteressen: z. B. in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, KonsumentInnen (insbesondere der Datenschutz), Arbeitsstandards und Umwelt; bestimmte Sektoren (z. B. Chemikalien, Pharmaprodukte, Lebensmittelbereich) und Themen (z. B. gentechnisch veränderte Organismen (GVO), Hormone, Antibiotika oder veterinäre Angelegenheiten).
  • Hohe Schutzniveaus anzustreben reicht nicht aus. Es ist sicherzustellen, dass bestehende Schutzniveaus nicht gesenkt und zukünftige Schutzniveaus entwickelt werden können. Das Vorsorgeprinzip entsprechend der EU-Gesetzgebung muss im Abkommenstext des Kapitels über die Regulierungszusammenarbeit ausdrücklich verankert werden. Die Einbindung von Interessenvertretungen in den Regulierungsprozess ist offenzulegen. Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen müssen eingebunden werden und nachvollziehbaren Einfluss auf die Ergebnisse bekommen.

 

CETA IST TTIP DURCH DIE HINTERTÜR – UNSERE FORDERUNGEN

Verstärkte Handelsbeziehungen sind zu befürworten, aber nicht auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es wurden wichtige Anliegen nicht berücksichtigt. So darf CETA nicht ratifiziert werden. Wir wollen fairen Handel!

KEINE SONDERKLAGERECHTE FÜR KONZERNE

Wir lehnen die Schaffung von Sonderklagerechten für InvestorInnen (ISDS/ICS) weiterhin ab. Die Korrekturen, die erst aufgrund des öffentlichen Drucks in das CETA-Abkommen aufgenommen wurden, reichen nicht aus, da nach wie vor die Sonderklagerechte für InvestorInnen Vorrang vor öffentlichen Interessen haben.

LEISTUNGEN DER DASEINSVORSORGE SIND EIN ALLGEMEINGUT UND HABEN NICHTS IN EINEM HANDELSABKOMMEN ZU SUCHEN

Wir verlangen eine unmissverständliche Herausnahme der Daseinsvorsorge wie Wasser, Energie, Verkehr, Sozialversicherung, Gesundheitswesen, kommunale Dienstleistungen, Bildung, soziale Dienstleistungen und Kultur aus allen Abkommensbestimmungen von CETA. Für alle anderen Dienstleistungen muss der Positivlistenansatz verfolgt werden.

EINKLAGBARE ILO-KERNARBEITSNORMEN

Kernarbeitsnormen und darüber hinausgehende Arbeitsstandards der ILO sind in Handelsabkommen verbindlich zu verankern. Verstöße sind mit Sanktionen zu belegen.

HOHE SOZIAL-, GESUNDHEITS- UND UMWELTSTANDARDS

Es ist zu befürchten, dass durch eine gegenseitige Anerkennung oder Harmonisierung wichtige Verbote oder Regelungen zum Schutz der Gesundheit, der ArbeitnehmerInnen oder der Lebensmittelsicherheit gelockert oder gar aufgehoben werden. Ausnahmen für sensible Bereiche sind nicht ersichtlich. Das für das europäische Modell maßgebliche Vorsorgeprinzip muss explizit verankert werden.

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Friday, June 24, 2016 8:00:00 PM

CETA - Öffentliche Dienstleistungen unter Druck 


CETA - ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGEN UNTER DRUCK
 

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Von der Altenpflege über das Gesundheitswesen bis hin zum öffentlichen Verkehr: Leistungen der Daseinsvorsorge dienen dem Gemeinwohl und müssen jedem zugänglich sein. Doch immer stärker sollen sich öffentliche Dienstleistungen dem Profitstreben unterwerfen und sich für private InvestorInnen öffnen. Damit stehen Versorgungssicherheit, Arbeitsplätze und gute Qualität öffentlicher Daseinsvorsorge auf dem Spiel.

Nach dem Motto „Privat vor Staat“ wurden Liberalisierungen und Privatisierungen im Dienstleistungssektor in den letzten Jahrzehnten weltweit vorangetrieben. Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) stellt einen weiteren Schritt in dieser Entwicklung dar.

 

AUS FEHLERN LERNEN – FEHLANZEIGE

Die Erfahrungen mit bisherigen Liberalisierungen und Privatisierungen von Dienstleistungen (z. B. bei Wasser- oder Stromversorgung) zeigen: Wenn bei der Erbringung von Dienstleistungen Gewinne im Vordergrund stehen und nicht das Gemeinwohl, dann werden die Leistungen mitunter unerschwinglich, eine flächendeckende Versorgung wird nicht mehr gewährleistet und die Qualität leidet. VerliererInnen sind die einkommensschwachen Bevölkerungsschichten und die Arbeitnehmerschaft, denn oft geht gleichzeitig gut bezahlte Arbeit verloren. ArbeitnehmerInnen werden in prekäre oder schlecht entlohnte Jobs gedrängt.

Solche negativen Erfahrungen mit privatisierten Dienstleistungen der Daseinsvorsorge haben viele Städte und Gemeinden dazu gebracht, Bereiche wie z. B. Energie- und Wasserversorgung, Abfallentsorgung oder öffentlichen Nahverkehr zurück in die öffentliche Hand zu überführen. Sollte CETA ratifiziert werden, wird die Option solch einer Rückführung von privatisierten Dienstleistungen jedoch erheblich erschwert (siehe Kasten auf Seite 4 zu Stillstands- und Sperrklinkenklausel).

Für Konzern-Lobbys sind Abkommen wie CETA durchaus ein willkommener Anlass, noch mehr Druck auf nationale Regierungen und Kommunen auszuüben. Ihr Ziel: nicht nur Rekommunalisierungen zu verhindern, sondern das „Geschäftsfeld“ der Daseinsvorsorge Schritt für Schritt auszuweiten. Liberalisierungstechniken wie der sog. „Negativlistenansatz“ samt „Stillstands-“ und „Sperrklinkenklauseln“, die in CETA teils zum ersten Mal in einem EU-Freihandelsabkommen zum Einsatz kommen, zielen darauf ab, potenzielle Geschäftsfelder rascher und dauerhaft für den Wettbewerb zu öffnen. Damit ist die Europäische Kommission einer jahrelangen Forderung der Business-Lobbys nachgekommen.

Einer flächendeckenden Liberalisierung der Daseinsvorsorge stehen aus Unternehmenssicht jedoch unnötige Belastungen in Form von Gesetzen und Regulierungen im Weg. Diese setzen aber den Rahmen für wichtige sozial- und umweltpolitische Anforderungen wie zum Beispiel Genehmigungs- und Qualitätsauflagen (z. B. in der Entsorgung) oder Bedarfsprüfungen (um möglichen ruinösen Unterbietungswettbewerb einschränken zu können). Durch CETA geraten diese Regelungen weiter unter Druck.

 

DIE NEUEN LIBERALISIERUNGSTECHNIKEN

NEGATIVLISTEN

Nach dem Negativlistenprinzip müssen die Vertragsparteien explizit definieren, welche Dienstleistungssektoren von Liberalisierung verschont bleiben dürfen. Anders als bei einer Positivliste, bei der festgelegt wird, in welchen Sektoren eine Öffnung der Märkte stattfinden kann, hat die Negativliste zur Folge, dass eine flächendeckende Liberalisierung und Öffnung der Märkte zum Standard wird und Ausnahmen gerechtfertigt werden müssen. Eine umfassende und explizite Ausnahme für die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge wäre vor diesem Hintergrund besonders wichtig, ist aber in CETA nicht gegeben.

STILLSTANDSKLAUSEL

Die Stillstandsklausel beinhaltet, dass kein Staat hinter das bereits erzielte Niveau der Marktöffnung und Deregulierung zurückgehen darf. Das aktuelle Liberalisierungsniveau wird also einzementiert. Dies kommt einer Einschränkung politischer Handlungsspielräume von derzeitigen und zukünftigen Regierungen gleich, die nicht zu rechtfertigen ist.

Die Folgen zum Beispiel im Schienenverkehr: Für den Schienentransport in der EU wurde in CETA lediglich eine sehr eingeschränkte Ausnahme festgelegt. Deshalb wird trotz dieser Ausnahme dieser Sektor relativ weit für kanadische Unternehmen geöffnet.

Ein Umdenken in der EU ist jedoch in Zukunft nicht auszuschließen. Will dann ein Staat wegen Problemen mit privaten Dienstleistungsanbietern im Schienenverkehr ruinösen Wettbewerb einschränken (z. B. im Sinne der Sicherheit), könnte er somit eine böse Überraschung erleben. Grund: Durch die Stillstandsklausel würde dies einen Verstoß gegen das Freihandelsabkommen darstellen.

RATCHET-KLAUSEL (SPERRKLINKENEFFEKT)

Während der Stillstand-Mechanismus den Status quo einer Regulierung fixiert, hat der Ratchet-Mechanismus zur Folge, dass auch künftige Marktöffnungen und Privatisierungen einzelner Länder automatisch ein neues Liberalisierungsniveau festschreiben, hinter das nicht mehr zurückgegangen werden kann. Die Marschroute ist vorgegeben: Flächendeckende Liberalisierung soll dauerhaft verankert werden.

SONDERKLAGERECHTE FÜR KONZERNE GEFÄHRDEN DIE DASEINSVORSORGE

 

Bei der Durchsetzung dieses Liberalisierungskurses spielt ein anderer Bestandteil von CETA eine wichtige Rolle: der Investitionsschutz. Dieser Schutz ermöglicht es multinationalen Konzernen, Staaten vor speziellen Tribunalen auf Schadenersatz zu verklagen, wenn diese beispielsweise Gesetze zur Regulierung von Preisen und Qualität erlassen, diese aber aus der Sicht der Konzerne nicht legitim sind oder ihre Profite schmälern (siehe Kasten „DIE NEUEN LIBERALISIERUNGSTECHNIKEN“).

 

Die Daseinsvorsorge ist nicht von den Investitionsschutzbestimmungen ausgenommen. So gibt CETA InvestorInnen ein Mittel in die Hand, Staaten weiter unter Druck zu setzen. Oft reicht bereits die Drohung, diese Sonderklagemöglichkeiten zu nutzen, um die Bereitschaft von Regierungen, Maßnahmen von öffentlichem Interesse zu tätigen, schwinden zu lassen. Im Kontext des Freihandelspaktes zwischen den USA, Kanada und Mexiko berichten z. B. kanadische Institute, aber auch Regierungsbeamte, dass Interventionsbriefe von amerikanischen Rechtsanwaltskanzleien bei neuen Gesetzesvorhaben schon fast zum Alltag gehören.

 

VERGABEWESEN – WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN DROHEN

INHOUSE-VERGABE UND CO

Im Bereich der Dienstleistungen spielen auch Aufträge von öffentlichen Auftraggebern an Öffentliche, also z.B. eine Gesellschaft in Besitz des Auftragebers (Inhouse-Vergabe), oder andere öffentliche AnbieterInnen eine wichtige Rolle. Gliedert eine Gemeinde bestimmte Leistungen wie z. B. die Müllabfuhr an einen öffentlichen AnbieterInnen aus (z. B. an eine Gesellschaft der Gemeinde oder an die kommunale Müllabfuhr der Nachbargemeinde), so müssen die Vergabevorschriften der EU unter bestimmten Voraussetzungen nicht angewendet werden. So soll eine regionale Wertschöpfung unterstützt und der bürokratische Aufwand so gering wie möglich gehalten werden. Damit das weiterhin so bleibt, braucht es in CETA eine klare Ausnahme für Inhouse-Vergaben, sonst müssten zwangsläufig auch AnbieterInnen aus Kanada an den Ausschreibungen beteiligt werden. Solch ein Vorgehen wäre nicht verhältnismäßig und würde den Zielen der regionalen Wertschöpfung zuwiderlaufen. In CETA findet sich jedoch nur eine unklare und unbestimmte Ausnahme, wodurch die bisherigen Ausnahmenregeln für Städte und Gemeinden aus den Vergabevorschriften infrage gestellt werden.

VERGABE AN PRIVATE ANBIETERiNNEN

Bei der Vergabe an private AnbieterInnen spielt der Schwellenwert, ab dem Aufträge transatlantisch ausgeschrieben werden müssten, die entscheidende Rolle. Diese Schwellenwerte sind ein sensibler Bereich: Sie definieren, ab welchem Auftragswert auch kanadische AnbieterInnen für das BieterInnenverfahren zugelassen werden müssen. Um den Spielraum zur Förderung der regionalen Wirtschaft und Beschäftigung sicherzustellen, ist es wichtig, dass ausländische Unternehmen erst bei Aufträgen mit hohen Werten an dem öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen dürfen. Eine Anhebung dieser Schwellenwerte wäre längst nötig. Doch durch internationale Verpflichtungen und Freihandelsabkommen wie CETA ist das nicht mehr möglich.

Mit CETA will man sogar noch einen Schritt weiter gehen: Die EU hat sich bereit erklärt, über eine Senkung der Schwellenwerte (u. a. bei sozialen und anderen Dienstleistungseinrichtungen) zu verhandeln – aber erst dann, wenn das Abkommen in Kraft getreten ist. Eine sogenannte Review-Klausel macht das möglich.

Dazu kommt: Auch bei so umstrittenen Bereichen wie der Wasserversorgung kann durch solch eine Klausel „durch die Hintertür“ nachverhandelt werden. Denn die EU hat zugesagt, nach dem Inkrafttreten des Abkommens den sensiblen Bereich der Dienstleistungs-Konzessionen später noch aufzunehmen. Darunter fallen auch Verträge über die Wasserver- und Abwasserentsorgung. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Parlamente könnte damit einer Liberalisierung der Wasserversorgung der Weg bereitet werden.

 

SOZIALE KRITERIEN FÜR FAIRE VERGABE NICHT GESICHERT

Bei öffentlichen Auftragsvergaben gilt grundsätzlich die EU-Vergaberichtlinie. Sie erwähnt explizit die Möglichkeit von Sozial- und Umweltstandards als verbindliche Vergabekriterien. CETA darf diese Richtlinie nicht aushebeln! Es ist bisher umstritten, ob soziale Kriterien, die eine faire Vergabe sicherstellen und vor allem soziales Dumping verhindern sollen, mit CETA überhaupt möglich sind. Dies ist problematisch, denn wenn bei Ausschreibungen der Preis entscheidet, erfolgt der Kampf um die Aufträge nicht selten auf dem Rücken der Beschäftigten.

 

BEISPIELE FÜR MÖGLICHE RISIKEN

GEBÜHREN

United Utilities vs. Estland – Investoren klagen gegen abgelehnte Preiserhöhungen in der Wasserversorgung: Im Oktober 2014 klagte das (teil-)privatisierte Wasserunternehmen AS Tallinna Vesi zusammen mit dem britischen Anteilseigner United Utilities B.V. gegen Estland. Der Kläger wirft Estland die Verletzung des Standards der „gerechten und billigen Behandlung“ sowie Rechtsverweigerung vor, da ein Antrag von AS Tallinna Vesi zur Erhöhung der Wassergebühren abgelehnt wurde. AS Tallinna Vesi verlangt Entschädigungen in Höhe von 90 Millionen Euro für mögliche Verluste bis 2020.

SOZIALER WOHNBAU

Hier gibt es keine eindeutige Ausnahme. Daher könnte insbesondere bei neuen Regelungen zur Mietpreisbegrenzung auf Schadenersatz geklagt werden.

SOZIALE DIENSTLEISTUNGEN/GESUNDHEIT

Die Ausnahmen bei sozialen Dienstleistungen und im Bereich der Gesundheit sind nicht lückenlos. Insbesondere sind diese Bereiche nicht von den Investitionsschutzbestimmungen ausgenommen. Im Gesundheits- und Pflegesektor (vor allem Rehakliniken) sind in Deutschland und auch in Österreich private AnbieterInnen – manche auch mit ausländischer Beteiligungen – tätig. Private AnbieterInnen könnten daher bei Verschärfungen der Leistungs- und Qualitätsanforderungen mithilfe von Investitionsschutzbestimmungen die öffentliche Hand auf Schadenersatz klagen, wenn die Anforderungen nicht als legitim angesehen werden.

 

CETA IST TTIP DURCH DIE HINTERTÜR – UNSERE FORDERUNGEN

Verstärkte Handelsbeziehungen sind zu befürworten, aber nicht auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es wurden wichtige Anliegen nicht berücksichtigt. So darf CETA nicht ratifiziert werden. Wir wollen fairen Handel!

KEINE SONDERKLAGERECHTE FÜR KONZERNE

Wir lehnen die Schaffung von Sonderklagerechten für InvestorInnen (ISDS/ICS) weiterhin ab. Die Korrekturen, die erst aufgrund des öffentlichen Drucks in das CETA-Abkommen aufgenommen wurden, reichen nicht aus, da nach wie vor die Sonderklagerechte für InvestorInnen Vorrang vor öffentlichen Interessen haben.

LEISTUNGEN DER DASEINSVORSORGE SIND EIN ALLGEMEINGUT UND HABEN NICHTS IN EINEM HANDELSABKOMMEN ZU SUCHEN

Wir verlangen eine unmissverständliche Herausnahme der Daseinsvorsorge wie Wasser, Energie, Verkehr, Sozialversicherung, Gesundheitswesen, kommunale Dienstleistungen, Bildung, soziale Dienstleistungen und Kultur aus allen Abkommensbestimmungen von CETA. Für alle anderen Dienstleistungen muss der Positivlistenansatz verfolgt werden.

EINKLAGBARE ILO-KERNARBEITSNORMEN

Kernarbeitsnormen und darüber hinausgehende Arbeitsstandards der ILO sind in Handelsabkommen verbindlich zu verankern. Verstöße sind mit Sanktionen zu belegen.

HOHE SOZIAL-, GESUNDHEITS- UND UMWELTSTANDARDS

Es ist zu befürchten, dass durch eine gegenseitige Anerkennung oder Harmonisierung wichtige Verbote oder Regelungen zum Schutz der Gesundheit, der ArbeitnehmerInnen oder der Lebensmittelsicherheit gelockert oder gar aufgehoben werden. Ausnahmen für sensible Bereiche sind nicht ersichtlich. Das für das europäische Modell maßgebliche Vorsorgeprinzip muss explizit verankert werden.

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Friday, June 24, 2016 7:00:00 PM

CETA - Keine Agenda zur Sicherung unserer Arbeitsstandards 


CETA - Keine Agenda zur Sicherung unserer Arbeitsstandards
 

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Freihandelsabkommen enthalten neben den Bestimmungen zu Zollabbau und Marktzugang auch Kapitel, in denen nachhaltige Entwicklung, Umweltschutz und ArbeitnehmerInnenrechte behandelt werden.

Auch das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada – Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – enthält drei solcher Sozial- und Umweltkapitel: Handel und nachhaltige Entwicklung (Kap. 22), Handel und Arbeit (Kap. 23) und Handel und Umwelt (Kap. 24).

 

LIPPENBEKENNTNISSE STATT ECHTEN FORTSCHRITTS

Das CETA-Kapitel zu Handel und Arbeit beruft sich auf multilaterale Prinzipien und Standards, die im Rahmen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) entwickelt und festgeschrieben worden sind. Die EU und Kanada verpflichten sich dazu, die vier Grundprinzipien, wie sie in der ILO-Erklärung von 1998 festgelegt sind, „zu respektieren, zu fördern und zu realisieren“. Sie beinhalten das Recht auf Vereinigungsfreiheit und auf kollektive Tarifverträge, die Abschaffung aller Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit, die Abschaffung von Kinderarbeit und die Abschaffung von Diskriminierungen hinsichtlich Beschäftigung und Beruf.

Der Bezug zur ILO-Erklärung von 1998 reicht jedoch nicht aus. Die acht ILO-Mindest- bzw. Kernarbeitsnormen müssen ebenfalls ratifiziert, in nationales Recht umgesetzt und effektiv angewendet werden. Die ILO-Kernarbeitsnormen gelten als international anerkannte Minimalstandards, um Beschäftigten Schutz und Gleichberechtigung am Arbeitsplatz zu garantieren.

Darüber hinaus sollen durch CETA die Ziele der ILO-Erklärung von 2008 über menschenwürdige Arbeit (Decent Work Agenda) „gefördert“ werden. Neben den Kernarbeitsnormen werden darunter die Förderung produktiver Beschäftigung durch Qualifizierung, soziale Sicherheit (Altersvorsorge, Arbeitslosenversicherung, Mutterschutz u. Ä.) und der soziale Dialog (Regierung, ArbeitnehmerInnen, ArbeitgeberInnen) subsumiert.

Der Bezug zu den international anerkannten ArbeitnehmerInnenstandards der ILO ist wichtig und richtig. Sie sollen die fundamentalen Rechte von ArbeitnehmerInnen sichern und gewährleisten, dass Arbeit menschenwürdig gestaltet wird. Die Verpflichtungen im CETA-Kapitel sind aber unverbindlich formuliert. Die Kernarbeitsnormen lediglich zu „fördern“ und zu „respektieren“ entspricht nicht der Verpflichtung, zu „ratifizieren“ und tatsächlich „umzusetzen“.

Gerade in hochentwickelten Industriestaaten wie Kanada und der EU dürfte die Frage der Ratifizierung aller acht Kernarbeitsnormen und ihrer tatsächlichen Umsetzung eigentlich gar nicht mehr zur Debatte stehen. Alle 28 Mitgliedstaaten der EU haben die acht Kernarbeitsnormen ratifiziert. In Kanada hingegen wurden die Normen zum Vereinigungsrecht und zum Recht auf Kollektivverhandlungen nicht ratifiziert.

Die ILO-Kernarbeitsnormen stellen aber eben nur einen Minimalstandard dar, auf dem sich Industriestaaten nicht ausruhen dürfen. In einem fortschrittlichen Handelsabkommen zwischen Industriestaaten, das ArbeitnehmerInnenrechte voranbringen will, müssen die Prinzipien der ILO Decent Work Agenda – also die grundlegenden Rechte am Arbeitsplatz, sozialer Schutz und sozialer Dialog – sukzessive umgesetzt, ratifiziert und effektiv angewandt werden, damit sie ihre Wirkung entfalten können.

Doch zu viel mehr als der Festschreibung des Status quo in Sachen ArbeitnehmerInnenrechte können sich die Vertragsparteien EU und Kanada offenbar nicht durchringen.

So wurde an anderer Stelle ein Artikel aufgenommen, der zwar festhält, dass ArbeitnehmerInnenrechte nicht abgeschafft oder Sozialstandards abgesenkt werden dürfen, um mehr Handel und Investitionen anzulocken. Ein wichtiger und richtiger Punkt, aber bei Weitem nicht ausreichend. Vielmehr sollen Sozialstandards laufend verbessert werden, um den Wettbewerbsdruck auf Löhne und Arbeitsbedingungen zu beenden und einen Dumpingwettbewerb zu verhindern. Leider fehlen dazu in CETA verbindliche Durchsetzungsmöglichkeiten.

 

VERSTÖSSE GEGEN ARBEITSRECHT BLEIBEN FOLGENLOS

Eine andere Frage ist, was passiert, wenn selbst diese Minimalstandards und damit die Rechte von Beschäftigten verletzt werden. CETA enthält zwar einen allgemeinen Streitbeilegungsmechanismus, der dazu führen kann, dass z. B Beschränkungen des Handelsverkehrs letztendlich mit Sanktionen geahndet werden – dass also z. B. Strafzahlungen fällig werden oder dass durch CETA abgebaute Zölle zeitweise wieder angehoben werden dürfen. Die Kapitel zu Handel und Arbeit, Umwelt und nachhaltiger Entwicklung sind jedoch von diesem Mechanismus ausgenommen! Für diese Themen gibt es ein kapiteleigenes Verfahren, das Mediation und Konsultationen bei Verstößen gegen ArbeitnehmerInnen- und Umweltrechten vorsieht. Sanktionen sind jedoch nicht vorgesehen. ExpertInnen sollen bei Verstößen Empfehlungen aussprechen. Hindert beispielsweise ein kanadisches Unternehmen, das in der EU tätig ist, seine MitarbeiterInnen daran, Gewerkschaften beizutreten, erwartet es im Rahmen von CETA lediglich ein Empfehlungsschreiben des ExpertInnengremiums. Da keine Sanktionen verhängt werden können, bleibt das Vergehen ohne Konsequenzen und das Unternehmen kann die Empfehlungen getrost ignorieren.

Dass Unternehmen diese Freiheiten ausnutzen, zeigen Fälle im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Dort kommt es immer wieder vor, dass Unternehmen, die ArbeitnehmerInnenrechte verletzt hatten, zu einem Konsultationsgespräch bei der OECD-Kontaktstelle vorgeladen werden und nicht erscheinen. Folgen hatte dieses Verhalten keine.

Dieser Umstand ist umso problematischer, als ausländische InvestorInnen im Rahmen von CETA über Sonderklagerechte verfügen. Der Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus gibt Unternehmen das Recht, Staaten zu verklagen, um ihre wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen – umgekehrt nicht.

Deshalb: Verstöße gegen ArbeitnehmerInnenrechte dürfen nicht straffrei bleiben, sondern müssen mit Sanktionen geahndet werden. Nur so kann eine wirksame Umsetzung und Einhaltung der Standards garantiert werden und damit ein Grundstein für bessere Arbeitsbedingungen gelegt werden.

 

POSITIVE EFFEKTE VON ARBEITSNORMEN

Umfangreiche Studien1) der Weltbank zeigen, dass Handel und Globalisierung internationaler Arbeitsnormen bedürfen und nicht Angelegenheit einzelner Staaten bleiben dürfen. Im Ergebnis führen das Recht auf Gewerkschaftsgründung und die Kollektivvertragsfreiheit zu folgenden Effekten:

  • Höhere Einkommensgerechtigkeit, bessere Wirtschaftsleistung
  • Niedrigere Arbeitslosigkeit
  • Höhere Produktivität
  • Höhere Durchschnittslöhne für ArbeitnehmerInnen in industrialisierten wie auch
  • in Entwicklungsländern
  • Reduziert Einkommensunterschiede zwischen gelernten und ungelernten
  • Arbeitskräften sowie zwischen Männern und Frauen

 

1) „Unions and Collective Bargaining: Economic Effects in a Global Environment”, World Bank, Washington, 2003

 

CETA IST TTIP DURCH DIE HINTERTÜR – UNSERE FORDERUNGEN

Verstärkte Handelsbeziehungen sind zu befürworten, aber nicht auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es wurden wichtige Anliegen nicht berücksichtigt. So darf CETA nicht ratifiziert werden. Wir wollen fairen Handel!

 

KEINE SONDERKLAGERECHTE FÜR KONZERNE

Wir lehnen die Schaffung von Sonderklagerechten für InvestorInnen (ISDS/ICS) weiterhin ab. Die Korrekturen, die erst aufgrund des öffentlichen Drucks in das CETA-Abkommen aufgenommen wurden, reichen nicht aus, da nach wie vor die Sonderklagerechte für InvestorInnen Vorrang vor öffentlichen Interessen haben.

 

LEISTUNGEN DER DASEINSVORSORGE SIND EIN ALLGEMEINGUT UND HABEN NICHTS IN EINEM HANDELSABKOMMEN ZU SUCHEN

Wir verlangen eine unmissverständliche Herausnahme der Daseinsvorsorge wie Wasser, Energie, Verkehr, Sozialversicherung, Gesundheitswesen, kommunale Dienstleistungen, Bildung, soziale Dienstleistungen und Kultur aus allen Abkommensbestimmungen von CETA. Für alle anderen Dienstleistungen muss der Positivlistenansatz verfolgt werden.

 

EINKLAGBARE ILO-KERNARBEITSNORMEN

Kernarbeitsnormen und darüber hinausgehende Arbeitsstandards der ILO sind in Handelsabkommen verbindlich zu verankern. Verstöße sind mit Sanktionen zu belegen.

 

HOHE SOZIAL-, GESUNDHEITS- UND UMWELTSTANDARDS

Es ist zu befürchten, dass durch eine gegenseitige Anerkennung oder Harmonisierung wichtige Verbote oder Regelungen zum Schutz der Gesundheit, der ArbeitnehmerInnen oder der Lebensmittelsicherheit gelockert oder gar aufgehoben werden. Ausnahmen für sensible Bereiche sind nicht ersichtlich. Das für das europäische Modell maßgebliche Vorsorgeprinzip muss explizit verankert werden.

 

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Friday, June 24, 2016 6:00:00 PM

CETA - Keine Sonderklagerechte für Konzern 


CETA - Keine Sonderklagerechte für Konzern
 

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Ein Großteil der Kritik an den vielen neueren Handelsabkommen, die die EU zurzeit verhandelt, richtet sich gegen Investor-Staat-Klagerechte (Investor-State Dispute Settlement, ISDS). Die Europäische Kommission hat Ende des Jahres 2015 auf den massiven Druck der Öffentlichkeit am ISDS-System das Streitbeilegungsverfahren überarbeitet – nun heißt es Investitionsgerichtssystem (Investment Court System, ICS).

Der ICS-Vorschlag wurde im Kontext der Verhandlungen zwischen der EU und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP) veröffentlicht. Auch im Abkommen zwischen der EU und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) ist das reformierte Schiedsgericht vorgesehen. Einige Kritikpunkte am Schiedsverfahren wurden im Rahmen der Reformen der EU-Kommission berücksichtigt. Aber dennoch bleibt die Kernkritik an privilegierten Klagerechten und einer Paralleljustiz für multinationale Konzerne unverändert aufrecht.

 

EINSEITIGE SONDERRECHTE FÜR AUSLÄNDISCHE INVESTORiNNEN

Mit CETA sollen ausländischen InvestorInnen mehr Rechte zugesprochen werden als irgendeiner anderen Gruppe der Gesellschaft. Nur ausländische InvestorInnen können Klage gegen Regulierungen im Interesse des Gemeinwohls, die ihre Investitionen beeinträchtigen, einreichen. Inländische InvestorInnen sind dann im Vergleich diskriminiert, da sie nur im Rahmen der nationalen Gesetze nationale Gerichte anrufen können. Ausländische InvestorInnen können sich hingegen zwischen den nationalen Gerichten in Kanada bzw. den EU-Staaten und dem neuen kanadisch-europäischen Schiedstribunal entscheiden und das für sie günstigere wählen. Es gibt keinen Grund, diese Sonderrechte in CETA zu verankern und die Interessen von InvestorInnen über das Allgemeinwohl der Bevölkerung zu stellen!

Während weitgehende InvestorInnenrechte verankert werden, fehlt es an InvestorInnenpflichten: Fehlverhalten von Unternehmen kann nicht zur Anzeige gebracht werden. Vielmehr eröffnet die Entscheidung, dieses mächtige Instrument in CETA aufzunehmen, den ausländischen InvestorInnen die Möglichkeit, gegen demokratisch verabschiedete Regelungen vorzugehen. So könnten unter Umständen Formen der Mitbestimmung, wie das Mitspracherecht von ArbeitnehmerInnen in Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften, als indirekte Enteignung angegriffen werden, weil Unternehmensentscheidungen blockiert werden können.

Der Investitionsschutz in CETA enthält die gleichen weitreichenden Bestimmungen für InvestorInnen, die schon in vielen Fällen dazu geführt haben, dass Umwelt- oder Sozialgesetze angegriffen wurden (siehe „WAS BISHER GESCHAH“). Die Garantie auf „faire und gerechte“ Behandlung und der Schutz vor indirekter Enteignung ermöglichen es Konzernen weiterhin, bei drohenden zukünftigen Profitverlusten zu klagen.

 

WAS BISHER GESCHAH …

Bisher sind 696 ISDS-Klagen bekannt, wobei in 40 Prozent der Fälle Industriestaaten von ausländischen Konzernen verklagt wurden. Es gibt somit zahlreiche Beispiele, die zeigen, welche Möglichkeiten ausländische InvestorInnen haben, gegen legitime staatliche Regelungen vorzugehen, die ihnen nicht passen:

  • Jahrelang haben die kanadische und die US-amerikanische Bevölkerung zusammen mit zivilgesellschaftlichen Gruppen dafür gekämpft, dass das Megaprojekt Keystone XL gestoppt wird – eine Öl-Pipeline, die von der kanadischen Provinz Alberta durch die USA bis hin zum Golf von Mexiko führen und Öl aus Teersanden transportieren sollte. Präsident Obama hat das Projekt aus Klimaschutzgründen abgelehnt. Nun verklagt das kanadische Unternehmen TransCanada die USA auf 15 Milliarden US-Dollar im Rahmen des Handelsabkommens NAFTA zwischen Kanada, der USA und Mexiko.
  • Im Jahr 2012 verklagte das französische Unternehmen Veolia Ägypten auf Basis des bilateralen Investitionsabkommens zwischen Frankreich und Ägypten. Bestimmungen eines Vertrags zur Müllentsorgung in der Stadt Alexandria sollen gebrochen worden sein. Die Stadt hatte Veränderungen des Vertrags verweigert, mit denen Veolia höheren Kosten begegnen wollte – unter anderem aufgrund der Einführung eines Mindestlohns. Veolia fordert 82 Mio. Euro Entschädigung.
  • Das US-Unternehmen Bilcon wollte 2013 einen Steinbruch erweitern und einen Bergbauhafen in einer ökologisch sensiblen Region im Osten Kanadas bauen. Nach Protesten in der Region empfahl ein von der Regierung einberufenes Entscheidungsgremium, das Projekt aufgrund potenzieller negativer Umweltfolgen nicht zu genehmigen. Die Provinzregierungen folgten der Empfehlung und verweigerten die Zustimmung zum Bau des Hafens. Bilcon reichte Klage im Rahmen der NAFTA-Streitbeilegung ein und bekam recht. Nun geht es noch um die Höhe des Schadenersatzes. Bilcon fordert 300 Millionen US-Dollar Schadenersatz.

 

KLAGEN GEGEN NEUE GESETZE NACH WIE VOR MÖGLICH

Bisherige ISDS-Fälle zeigen, was uns mit den Sonderklagerechten bevorstehen könnte. Die Aussicht auf Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe und jahrelange Prozesse lassen befürchten, dass Regierungen sehr genau abwägen werden, ob und wie sie regulieren. Werden neue Gesetze dann von vornherein so gestaltet werden, dass sie den „Bedürfnissen“ der InvestorInnen entsprechen? Um den Problemen zu begegnen, wurde im neuen ICS explizit festgeschrieben, dass Staaten das „Recht zu regulieren“ (right to regulate) haben. Doch diese Formulierung ändert nichts. Das Regulierungsrecht soll gewährleisten, dass Regulierungsmaßnahmen auch weiterhin erlassen werden können, soweit sie „legitim“ und nicht „offenkundig exzessiv“ sind. Arbeitsschutzmaßnahmen werden nicht explizit als legitime Regulierungen aufgezählt. Allein das „Recht zu regulieren“ wird nicht verhindern, dass Regierungen wegen drohender Klagewellen unter Druck geraten und Regulierungsvorhaben ganz unterlassen oder unter Umständen verwässern. Denn was letztlich legitim und den InvestorInnen zumutbar ist, liegt in der Entscheidungsgewalt der ICS-SchiedsrichterInnen. Und Kosten in Milliardenhöhe für die SteuerzahlerInnen durch Verfahrens- und Entschädigungskosten werden durch das „Recht zu regulieren“ nicht auszuschließen sein.

INHALTLICHE MÄNGEL BLEIBEN AUCH IM ICS-SCHIEDSSYSTEM

Einige Elemente im ICS wurden untergebracht, die an ordentliche Gerichtsverfahren erinnern lassen. Verfahren sollen transparenter werden und es wird eine Berufungsinstanz geschaffen, sodass Verfahren auch noch einmal überprüft werden können. Auch auf die Auswahl der „RichterInnen“ haben die InvestorInnen nun weniger Einfluss. Doch als RichterIn kommt lediglich eine kleine Gruppe von JuristInnen infrage, die schon bisher in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit tätig waren. Also diejenige Personengruppe, die Erfahrung darin hat, wie man die Interessen der Unternehmen gegen Staaten durchsetzt. Hinzu kommen die Entlohnungsbestimmungen (äußerst geringes Grundeinkommen mit Tagessätzen, die sich am Streitwert orientieren). Da können sich manche RichterInnen an dem Job eine goldene Nase verdienen. Deshalb sind Zweifel an der Unabhängigkeit der SchiedsrichterInnen angebracht.

Trotz Verbesserungen und Korrekturen werden die Hauptkritikpunkte nicht entkräftet: Sollte CETA in seiner endgültigen Form verabschiedet und ratifiziert werden, trägt das Investitionsschutzkapitel dazu bei, dass von demokratisch gewählten Parlamenten verabschiedete Gesetze von privaten InvestorInnen unter Beschuss geraten, die ihre Investitionen gefährdet sehen.

Deshalb haben sich Beschäftigte und Gewerkschaften aus vielen Teilen Europas schon früh gegen Klagerechte von InvestorInnen gegenüber Staaten ausgesprochen – besonders wenn Staaten miteinander verhandeln, deren Rechtssysteme als hochentwickelt gelten und deren nationale Gerichte ebenso in der Lage wären, solche Streitigkeiten unabhängig und unparteiisch zu entscheiden.

Beschäftigte, VerbraucherInnen, kleine und mittelständische Unternehmen dürfen am Ende nicht die VerliererInnen neuer Handelsabkommen wie CETA werden. Handel muss so gestaltet werden, dass er allen nützt.

 

 

CETA IST TTIP DURCH DIE HINTERTÜR – UNSERE FORDERUNGEN

Verstärkte Handelsbeziehungen sind zu befürworten, aber nicht auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es wurden wichtige Anliegen nicht berücksichtigt. So darf CETA nicht ratifiziert werden. Wir wollen fairen Handel!

 

KEINE SONDERKLAGERECHTE FÜR KONZERNE

Wir lehnen die Schaffung von Sonderklagerechten für InvestorInnen (ISDS/ICS) weiterhin ab. Die Korrekturen, die erst aufgrund des öffentlichen Drucks in das CETA-Abkommen aufgenommen wurden, reichen nicht aus, da nach wie vor die Sonderklagerechte für InvestorInnen Vorrang vor öffentlichen Interessen haben.

 

LEISTUNGEN DER DASEINSVORSORGE SIND EIN ALLGEMEINGUT UND HABEN NICHTS IN EINEM HANDELSABKOMMEN ZU SUCHEN

Wir verlangen eine unmissverständliche Herausnahme der Daseinsvorsorge wie Wasser, Energie, Verkehr, Sozialversicherung, Gesundheitswesen, kommunale Dienstleistungen, Bildung, soziale Dienstleistungen und Kultur aus allen Abkommensbestimmungen von CETA. Für alle anderen Dienstleistungen muss der Positivlistenansatz verfolgt werden.

 

EINKLAGBARE ILO-KERNARBEITSNORMEN

Kernarbeitsnormen und darüber hinausgehende Arbeitsstandards der ILO sind in Handelsabkommen verbindlich zu verankern. Verstöße sind mit Sanktionen zu belegen.

 

HOHE SOZIAL-, GESUNDHEITS- UND UMWELTSTANDARDS

Es ist zu befürchten, dass durch eine gegenseitige Anerkennung oder Harmonisierung wichtige Verbote oder Regelungen zum Schutz der Gesundheit, der ArbeitnehmerInnen oder der Lebensmittelsicherheit gelockert oder gar aufgehoben werden. Ausnahmen für sensible Bereiche sind nicht ersichtlich. Das für das europäische Modell maßgebliche Vorsorgeprinzip muss explizit verankert werden.

 

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Friday, June 24, 2016 5:00:00 PM

Start einer Initiative für ein Volksbegehren gegen TTIP, CETA und TiSA 


Start einer Initiative für ein Volksbegehren gegen TTIP, CETA und TiSA
 

„Mit dem Start einer Initiative für ein Volksbegehren reagieren niederösterreichische SPÖ-GemeindepolitikerInnen auf die zunehmende Ablehnung und Skepsis der Bevölkerung gegenüber den Handelsabkommen mit den USA (TTIP), mit Kanada (CETA) und dem Abkommen über den Dienstleistungshandel (TISA)“, so die Sprecher der Initiative, Bürgermeister Herbert Thumpser aus Traisen und Bürgermeister Peter Kalteis aus Weinburg.

„Viele Gespräche mit BürgerInnen, aber auch die mediale Diskussion der letzten Tage ließen uns zu diesem Schritt kommen. Nicht warten, sondern unser Handeln ist die Devise. Mit dem Beginn unserer Initiative möchten wir bis zum Juli 2016 die notwendigen rund 8.500 Unterstützungserklärungen erhalten, um dann das Volksbegehren so rasch wie möglich als Willenskundgebung der österreichischen Bevölkerung einleiten zu können“, so Thumpser und Kalteis weiter.

In einer ersten Runde haben sich sofort weitere BürgermeisterInnen und GemeindevertreterInnen dieser Initiative angeschlossen. Bürgermeister Landtagsabgeorneter Rupert Dvorak aus Ternitz, Bürgermeister Landtagsabgeornete Renate Gruber aus Gaming, Bürgermeister Rainer Handlfinger aus Ober Grafendorf, Landtagsabgeornete Mag. Karin Scheele aus Enzesfeld-Lindabrunn, Josef Indra aus Lilienfeld sowie sämtliche Gemeinderäte der SPÖ aus Traisen bilden den organisatorischen Hintergrund. „Dazu haben wir einen Verein ‚Gegen TTIP, CETA und TISA‘ bereits bei der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld angemeldet. Die Hauptfunktionäre dafür kommen aus Traisen, die örtlichen Gemeindemandatare gaben schlussendlich den Ausschlag für die Initiative“ so Bürgermeister Landtagsabgeorneter Herbert Thumpser.

„Zurzeit werden alle organisatorischen Maßnahmen getroffen und wir sind sicher, dass wir spätestens am 16. Mai mit der Sammlung von Unterstützungserklärungen beginnen können. Diese Bewegung ist eine von den Menschen in unseren Gemeinden getragene und von den GemeindepolitikerInnen umgesetzte“, so Bürgermeister Peter Kalteis.

http://www.volksbegehren.jetzt/index.php

Thursday, May 12, 2016 11:56:00 PM

Nicht kompatibel: TTIP und Klimaschutz 


Nicht kompatibel: Te Te I Pe und Klimaschutz
 

Die Freihandelspolitik und die Ausweitung der Investorenrechte stellen die Rechte der Investoren über den Klima­schutz und die Demo­kratie. Die Aus­richtung der Wirt­schaft auf Ex­porte und inter­nationale Wett­bewerbs­fähigkeit macht unsere Wirt­schaft und Gesell­schaft noch ab­hängiger vom Im­port und Ex­port von fossilen Brenn­stoffen und ver­hindert wichtige Fort­schritte in Richtung Energie­wende.

Abkommen wie TTIP und CETA führen nicht zu lebenswerteren Gesellschaften. Der Kampf gegen TTIP und CETA ist des­halb auch ein Kampf gegen die Klima­er­wärmung, weil TTIP und CETA den Klima­schutz und eine öko­logische wie soziale Ver­bes­serungen un­mög­lich machen.

 

TTIP und CETA führen zu einer Liberalisierung des Energiemarkts

Unter dem Vorwand, eine Energiesicherung erreichen zu wollen, strebt die EU eine Liberali­sierung des trans­at­lan­tischen Handels mit Energie­ressourcen und Roh­stoffen an. Das Ver­handlungs­mandat, welches die Mit­glieds­staaten der Euro­päischen Kom­mis­sion über­tragen haben und die klima­politischen Heraus­forderungen un­er­wähnt lässt, ist in diesem Punkt un­miss­ver­ständlich: Die Kom­mission wird an­ge­halten, offenen, trans­parenten und be­rechen­baren Handel mit Energie­res­sour­cen mög­lich zu machen und vollen und vor allem an­dauern­den Zu­gang zu Roh­stoffen zu sichern.

Der ehemalige EU-Handelskommissar, Karel De Gucht, hat dies bestätigt, indem er europäischen Konzernen den Import von Roh­stoffen und Energie­ressourcen aus den USA er­lauben wollte. Die ge­heimen Do­ku­mente, die im Mai und Juli 2014 in US-Medien öffent­lich ge­macht wurden, lassen daran keine Zweifel: Die EU möchte die bis­herigen Re­s­t­rik­ti­onen für den Han­del mit Erd­gas- und Erd­öl­ex­porten auf­heben. Einige Be­stim­mungen planen, In­vest­ments zu er­leich­tern und CO₂-Emis­si­ons­li­zenzen für aus­ländische Fir­men von bei­den Seiten des Atlantik er­hältlich machen.

 

TTIP und CETA steigern den Bedarf an Schiefergas und -öl und Teersanden

Frankreich und Deutschland haben diesen Zugang mit dem Argument der diplomatischen Schwierig­keiten mit Mos­kau aus­drücklich unter­stützt. Die Gas­importe aus Russland zu er­setzen, sei not­wendig, auch wenn Frank­reich und Deutsch­land be­teuerten, dass diese Unter­nehmung nicht einen An­stieg an Gas­im­porten be­deuten würde. Sollten die For­de­rungen der EU be­dient wer­den, würde die nord­amerikanische Öl- und Gas­industrie Öl­bohrungen in Teer­sanden im Nord­osten ver­stärken und ver­mehrt Fracking zur Ge­win­nung von Schiefer­öl be­treiben. Bohrungen in Teer­sanden sowie Fracking stel­len zwei der um­welt­schäd­lichsten For­men der Energie­ge­winnung dar. Außer­dem würde der trans­atlantische Trans­port ein hohes Maß an In­vest­ments be­nötigen, um Pipe­lines, Raf­finerien, Ver­flüs­sigungs- und Re­gas­ifizierungs­werke an beiden Seiten des Atlantiks zu er­richten.

 

Schiefergas ebnet nicht den Weg in eine CO₂-arme Zukunft

Oftmals argumentieren europäische wie US-amerikanische PolitikerInnen, dass Schiefer­gas weniger Treib­haus­gase pro­du­zie­re als etwa Erd­öl oder Kohle. Es könne des­wegen als Ersatz für Kohle ver­wendet werden.

Diese Behauptung kann mit drei Gegenargumenten widerlegt werden: Erstens: Studien zeigen, dass der volle Pro­duk­ti­ons­zyklus von Schiefer­gas – von Bohrungen bis zur Ver­brennung – mög­li­cher­wei­se mehr CO₂-Emis­sion mit sich bringt als jener von Kohle. Vor allem Schiefer­gas, das für den Ex­port be­stimmt ist, pro­du­ziert auf­grund der Ver­flüs­sigung und Re­gasifizierung ein er­hebliches Maß an CO₂. Zweitens rühmt sich die EU damit, dass sie sich den „climate requirements“, die der Welt­klima­rat (IPCC) fest­ge­legt hat, ver­schrie­ben hat. Das Er­setzen eines fossilen Brenn­stoffs ge­gen einen anderen wider­spricht den An­weisungen des Welt­klima­rats. Statt­dessen wäre es not­wendig, den Ver­brauch aller fos­silen Brenn­stoffe zu senken. Drit­tens könnten die enormen In­ves­ti­tionen in die Schiefer­gas­pro­­duk­ti­on bes­ser für Stra­tegien für eine Energie­wende ver­wendet werden.

 

TTIP und CETA sabotieren jetzt schon den Kampf gegen die Klimaerwärmung

Regelungen für den Import und Export und Verbrauch von fossilen Brennstoffen würden mit TTIP und CETA ge­lo­ckert werden. Diese not­wendigen Regelungen werden als Hinder­nis­se wahr­ge­nom­men. Im Sep­tem­ber 2014 ver­kündete die EU-Kom­mis­sion zu­sam­men mit Kanada den Ab­schluss der Ver­hand­lungen über CETA. Ein paar Tage später ent­regulierte die EU den Im­port von Ölen, die in Teer­sanden ge­wonnen wurden. Dies war kein Zu­fall, im Gegen­teil: Um diese Ent­regulierung zu er­reichen, hatten Steven Harper, der da­malige kanadische Premier­minister, sowie trans­nationale Öl­kon­zerne ver­mehrt di­plo­matischen Druck auf euro­päische Ent­scheidungs­träger aus­ge­übt. In der Folge stellten sie sicher, dass die Euro­päische Direktive für Brenn­stoff­qualität keine spe­zi­fischen Strafen für Firmen, die an der Pro­­duk­ti­on, dem Ver­kauf und/oder dem Ver­brauch von Schiefer­gas ver­dienen, vor­sieht.

Am 2. November, am Tag der Präsentation des neuen Reports des Weltklimarats, besuchte der französische Präsident Francois Hollande die Provinz Alberta, um sich über Möglich­keiten für französische In­vest­ments in Teer­sand­boh­rungen zu in­for­mieren. Die EU und Frank­reich be­stärken also Kanada beim klima­schädlichen Vor­gehen in der Energie­politik: Ottawa hatte bereits den Aus­tritt aus dem Kyoto-Pro­to­koll ver­kündet und er­klärte, dass es seine Emis­sions­re­duktions­ziele nicht er­reichen würde. Vor kurzem haben sich die USA un­ver­bindlich dazu be­kannt, dass sie bis 2025 eine 26-28 pro­zen­tige Re­duktion der CO₂-Emis­sionen vom Niveau aus dem Jahr 2005 an­streben. Be­denkt man den Stand der CO₂-Emis­sion aus dem Jahr 1990 - -0,43 Pro­zent -, er­scheinen diese halb­herzigen Be­mü­hungen noch kläg­licher.

 

TTIP bringt einen Anstieg der Treibhausgase

Eine Auswirkungsstudie, die von der Europäischen Kommission in Auftrag ge­geben wurde, be­stätigt, dass eine weitere Liberal­isierung des trans­atlantischen Handels einen Anstieg der Treib­haus­gase – zwischen 4 und 11 Mil­li­onen Ton­nen pro Jahr, pro­por­ti­onal zur Liberal­isierungs-In­tensität – be­deu­ten würde. Dieser enorme An­stieg wider­spricht klar den „climate requirements“. Aber an­statt Pro­gram­me zu fördern, die den sorg­samen Um­gang mit und die Ef­fek­ti­vi­tät der Energie­ge­win­nung weiter­ent­wickeln, stärkt TTIP die Ab­hängig­keit von fossilen Brenn­stoffen in Europa.

Die EU erwartet sich, dass sie durch TTIP und CETA Teil eines großen, öko­nomischen Projektes werden kann, in dem ver­mehrt Frei­handels­ab­kom­men der neuen Ge­ne­ra­ti­on ge­schlos­sen wer­den, die die 28 Mit­glieds­staaten in führende Ex­porteure ver­wandeln.

 

Investorenschutz vor Klimaschutz

Indem man das Handelsrecht über die ökologischen An­for­der­ungen stellt und ent­ge­gen dem Wunsch der breiten Be­völker­ung In­ves­toren­rechte aus­weitet, ver­hindert man die Ent­wicklung und Im­ple­men­tie­rung po­li­tischer Ent­schei­dungen, die eine sozial­ökologische Trans­formation vor­an­treiben. Der kon­t­ro­ver­se ISDS-Me­cha­nis­mus lockert eine Reihe von exis­ti­erenden Um­welt­re­gu­lie­rungen der EU und wird ne­ga­tive Effekte auf zu­künftige po­li­tische Ent­schei­dungen haben.

Diese Bestimmungen, die in TTIP wie in CETA enthalten sind, erlauben Firmen wie etwa der Lone Pine Resources Ca­na­da das Mo­ra­torium für Fracking, das von der Provinz Quebec be­schlos­sen wurde, nicht ein­zu­halten. Durch solche Be­stim­mungen, die auch in anderen bi­la­teralen Ab­kom­men zu finden sind, wird es Firmen wie der ka­na­dischen Gabriel Resources mög­lich ge­macht, Ru­mä­nien zu ver­klagen, da sich das Land auf Drängen der ru­mä­nischen Be­völ­kerung gegen eine an­ge­dachte Gold­mine sträubte. Da­gegen ist es keinem Staat oder keiner öf­fent­lichen Körper­schaft er­laubt, eine private Firma zu ver­kla­gen, die gegen Um­welt­schutz­rechte ver­stößt. Trans­na­ti­o­nale Kon­zerne sind die Einzigen, die in den Genuss der Vor­teile kom­men, die vom inter­na­ti­o­nalen In­vest­ment­regime, das in CETA – und möglicher­weise auch TTIP – ko­di­fi­ziert wurde, fest­gelegt wurden.

Um Umweltschäden effektiv durch die Gesetzgebung in Zukunft zu verhindern, darf das inter­nationale Handels­recht also nicht über den Um­welt­schutz und auch die Menschen­rechte ge­stellt werden.

 

Handelsrecht versus Energiewende

Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es eine ver­mehrte Ver­wendung erneuer­bare Energien in allen Ge­bieten unter Mit­wirkung der lokalen Ge­meinden, Kon­su­ment­Innen und Klein- und Mittel­unter­nehmen oder Ko­operativen. Die Frei­handels­ab­kom­men werden die Möglich­keiten der Staaten und lokalen Ge­mein­den si­g­ni­fi­kant re­du­zieren, Ver­änderungen in diese Richtung zu unter­stützen.

Laut dem Schlusstext von CETA, das einen Prototyp für TTIP darstellt, können Staaten, Regionen, Ge­mein­den oder auch die EU keine Re­gu­lie­rungen im­ple­mentieren oder bei­be­halten, die mit den In­ter­es­sen der in­ves­tierenden Kon­zernen nicht ein­her­gehen. Außer­dem ist es diesen nicht erlaubt, diese Kon­zerne zur Ko­ope­ra­ti­on mit lo­kalen oder nationalen Wirt­schafts­treibenden zu zwingen und Kon­zern­ex­pertise und Im­material­güter­rechte, die an­ge­wandte Techno­lo­gie oder den Prozess be­treffen, lokal zu ver­breiten.

Zudem wird es unmöglich, lokale Wirtschaftsakteure, deren Unter­nehmen von Ex­porten ab­hängen, be­vor­zugt staat­lich zu fördern. Denn solche politischen Ein­griffe werden vom inter­nationalen Handels­recht als störend für den freien Handel und die freie Ent­scheidung der aus­ländischen In­ves­toren an­gesehen. Präzedenz­fälle haben bereits die Risiken für öffentliche Be­hörden auf­ge­zeigt, da die er­wähnten Maß­nahmen in einigen Fällen schon ge­setzt wurden. Das Ent­wicklungs­pro­gramm für er­neuer­bare Energien in Ontario wurde auf­grund von Druck aus Japan und der EU auf­ge­geben. Die USA ver­klagten Indien vor dem Schieds­ge­richt der WTO, da die in­dische Re­gierung ein Pro­gramm zur För­der­ung der Solar­in­dustrie unter­stützte, welches von inter­na­ti­o­nalen Kon­zernen ver­langte, Solar­zellen für ihre Stand­orte in Indien zu e­rwerben.

Die rechtliche Autorität lokaler Behörden ist ein unverzichtbares Mittel, um erneuerbare Energien auf der lokalen Ebene einzuführen, und darf deswegen nicht beschnitten werden.

 

Welthandel macht CO₂-Emissionen unsichtbar

Durch den internationalen Freihandel können CO₂-Emissionen, die bei ge­handelten Gütern und Dienst­leistungen ent­stehen, un­be­merkt von einem Land zum anderen ver­schoben werden. Diese Emis­sionen er­geben sich aus der Pro­duk­tion dieser Güter und Dienst­leistungen sowie der Pro­duktions­mittel, welche sie be­nötigen, und machen laut Studien 28 Pro­zent der welt­weiten CO₂-Emis­sionen aus, während 1990 dieser An­teil erst 18 Prozent war.

Emissionen, die beim Güterhandel entstehen, steigen schneller an als die gesamten Emis­sionen: +4,3 Prozent pro Jahr (ein Mittel­wert aus den Jahren 2000 bis 2008) zu +3,4 Prozent. Dies hängt vor allem damit zu­sam­men, dass der Welt­handel stärker an­wächst als die nationalen Brutto­inlands­produkte.

Ähnlich wie im generellen Welthandel, wo es Länder gibt, die mehr exportieren als im­portieren und vice versa, kann bei den globalen CO₂-Aus­stößen auch fest­ge­stellt werden, dass manche Länder ihre Emis­sionen ex­portieren und andere im­portieren. China etwa ist ein großer „Netto­exporteur“ von Emis­sionen, 27 Prozent aller chinesischen Emis­sionen werden ex­portiert. Der Handel mit Emis­sions­zer­ti­fi­katen ver­ändert die Emis­sions­ent­wicklung in einigen Ländern. In Frank­reich sind nach of­fiziel­ler Be­rechnung die Emis­sionen um 7 Prozent im Zeit­raum von 2000 bis 2010 zu­rück­ge­gangen, EU-weit haben sich die Aus­stöße um 6 Pro­zent re­du­ziert. Richtet man sich nach den Emis­sionen, die bei Im­port und Ex­port von Gütern ent­stehen, so stiegen sie in dieser Periode um 15 Pro­zent an, EU-weit 9 Pro­zent.

Das bedeutet, dass durch den Welthandel der ökologische Fußabdruck einzelner Länder unsicht­bar ge­macht und anderen Ländern zu­ge­schrieben wird. Letztere sind meistens ärmer und des­wegen Emis­sions­im­por­teure. Kon­su­ment­Innen in reicheren Ländern be­ein­flus­sen also durch ihre Kau­fent­scheidung die inter­nationalen Emis­sions­stände.

 

Conclusio

TTIP und CETA oder weiter gefasst alle Frei­handels- und In­vest­ment­ab­kom­men werden den inter­nationalen Handel mit fos­silen Brenn­stoffen an­regen und ver­stärken. Die Ab­hängig­keit der Mit­glieds­staaten der EU von fos­silen Brenn­stoffen wird noch stärker wer­den und die Nutzung von nicht-kon­ven­ti­o­nellem Erd­gas wird auf bei­den Seiten des Atlantiks ver­mehrt auf­treten.

Ist diese Aussicht vereinbar mit dem Ziel der Bundesregierung, eine Re­duktion der Emis­sionen von min­destens 40 Pro­zent bis 2020 und 80 bis 95 Pro­zent bis 2050 gegen­über 1990 zu erreichen.

(Quelle: Attac Frankreich, Übersetzung Attac Deutschland)

Monday, December 21, 2015 6:04:00 PM

Geht es den Steuertricksern unter den multinationalen Konzernen endlich an den Sack? 


Geht es den Steuertricksern unter den multinationalen Konzernen endlich an den Sack?
 

Für die Steuertrickser unter den multinationalen Konzernen wird es ernst. Der G20-Gipfel schloss am Montag, den 16.11.2015 die zweijährigen Vorarbeiten für ein großes Ziel ab: Für weltweit tätige Konzerne soll die Zeit zu Ende gehen, in der sie durch das geschickte Ausnutzen unterschiedlicher Steuer- und Bewertungsregeln in den einzelnen Staaten ihre Steuerlast auf ein Minimum reduzieren konnten. Um Steuerbetrügern das Leben zu erschweren, wird es notwendig sein einen umfassenden und automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten einzurichten. Weiters wird es notwendig sein, dass die einzelnen Staaten ihre Steuersysteme besser aufeinander abzustimmen haben und damit Lücken schließen, die es diesen findigen Konzernen ermöglicht steuersparende Gewinnverschiebungen vorzunehmen. Fazit: Die einen nennen es Steuervermeidung; man könnte es aber auch Diebstahl nennen. mehr ->

Monday, November 16, 2015 11:40:00 PM

Nein zu ISDS! 


Nein zu I S D S!
 

Was ist ISDS und wer braucht ISDS wofür?
Investor-state Dispute settlement ist ein Instrument, das einem ausländischen Investor erlaubt gegen einen Staat, in dem er investiert hat, ein Streitbeilegungsverfahren anzustoßen. Mit diesem Sonder-Schiedsgericht sind Investoren / Konzerne in der Lage Staaten wegen Finanzausfällen zu klagen. Und jetzt kommt‘s knüppeldick: Dieser Streit wird nicht vor einem unabhängigen Gericht ausgetragen, sondern eben durch dieses – mehr oder minder private – Sonder-Schiedsgericht. Einmal gefällte Entscheidungen sind endgültig und auch von keiner anderen, höheren Instanz anfechtbar.

Weil wir natürlich auch wissen, dass der Stehsatz „Geld regiert die Welt“ heute mehr denn je gilt, erkennen wir ebenfalls, dass Sieger (Investoren) und Verlierer (Staaten, Kommunen und kleinere Wirtschaftseinheiten) wohl die Verlierer sein werden, egal wie richtig und gerecht das immer sein mag.

Und das sollen wir Bürger wollen?

Selbst unter dem Aspekt, dass so mancher Bürger mit seinen Volksvertretern nicht wirklich zufrieden ist, so muss er doch erkennen, dass Politiker crosso modo doch ihren Wählern verpflichtet sind, und nicht so wie Konzernlenker einzig und allein ihren Aktionären.

Die Vernunft muss uns sagen: NEIN ZU ISDS! ->

Friday, May 29, 2015 12:29:00 AM
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